Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Rollende Planung stellt nötige Flexibilität sicher

Zwischen den einzelnen Programmfortschreibungen werden die Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen planerisch weiterentwickelt. Dabei können neue Sachverhalte und Erkenntnisse auftreten, die beispielsweise zu einer zeitlichen Verzögerung in der Umsetzung führen oder bisher nicht bekannte Kostenfolgen nach sich ziehen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die beträchtlichen Verfahrensrisiken, die mit komplexen Verkehrsinfrastrukturprojekten verbunden sind und weitreichende Auswirkungen auf den Realisierungszeitraum eines Projekts haben können.

Um auf solche Entwicklungen genügend flexibel reagieren zu können, wird die Zuteilung der Projekte zu den einzelnen Realisierungshorizonten im Rahmen jeder Programmfortschreibung überprüft und bei Bedarf angepasst. Der Verzicht auf eine verbindliche Festlegung der Realisierungshorizonte lässt die Möglichkeit offen, einzelne Projekte terminlich zurückzustellen oder durch Projekte eines späteren Realisierungshorizonts zu ersetzen. Die Auflistung der Projekte in einem Realisierungshorizont schafft aber dennoch eine gewisse planerische Verbindlichkeit für die erforderliche Abstimmung mit den Vorhaben anderer Verkehrsträger, den Agglomerationsprogrammen oder mit den Massnahmen auf dem übrigen Strassennetz.

2.3.2 Programm vom Juni 2019 und Stand der Umsetzung

Umfang

Die eidgenössischen Räte haben im Juni 2019 das letzte strategische Entwicklungsprogramm freigegeben. Dieses umfasst den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2019 der Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten.

Von den eidgenössischen Räten beschlossene Erweiterungsprojekte

Im Rahmen des Programms zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz26 und der nachfolgenden strategischen Entwicklungsprogramme Nationalstrassen haben die eidgenössischen Räte in mehreren Bundesbeschlüssen die Erweiterungsprojekte Genf Flughafen – Le Vengeron, Luterbach – Härkingen, Härkingen – Wiggertal, Nordumfahrung Zürich, Andelfingen – Winterthur-Nord, Blegi – Rütihof, Kapazitätserweiterung Crissier, Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens – Hergiswil) und inklusive Kapazitätserweiterung Rotsee – Buchrain (Ausbau Nord), Umfahrung Le Locle, Umfahrung La Chaux-de-Fonds und die Umfahrung Näfels in der Höhe von insgesamt 5 800 Millionen Franken27 (hochgerechnet auf Kostenstand 2016, exkl. MWST) freigegeben. Davon entfallen rund 1 500 Millionen Franken für die drei Umfahrungsprojekte auf den NEB-Strecken. Hinzu kommen rund 2 100 Millionen Franken für den Bau einer zweiten Röhre am Gotthardtunnel sowie rund 500 Millionen Franken (hochgerechnet auf Kostenstand 2016, exkl. MWST, exkl. Teuerung) für die planerische Bearbeitung der weiter zu vertiefenden Projekte.

26 BBl 2014 2443

27 Siehe Botschaft zu STEP NS 2018