Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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Tabelle 10
Notwendige Anpassungen des Netzbeschlusses Kanton Abschnitte in aktuellem Netzbeschluss Vorschlag
Zürich N1, Zürich (Hardturmsportplatz) Kl. 3 N1, Zürich (Hardturmsportplatz) Kl. 3
– Platzspitz – Zürich (Pfingstweidstrasse) -
Platzspitz
N3, Zürich (Platzspitz) – Zürich Kl. 3 - - (Wiedikon)
2.5 Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten
Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten für den Ausbauschritt 2023 (vgl. Ziff. 2.3.8) und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten (vgl. Ziff. 2.3.9) und für die vorgezogene Massnahme in Hinblick auf die Realisierung der Glattalautobahn einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,354 Milliarden Franken brutto (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung). Bei nicht genügenden Mitteln im Fonds muss vorranging die Finanzierung der Aufwendungen für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sichergestellt werden. Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen:
Tabelle 11
Höhe Verpflichtungskredit in Millionen Franken
Raum NS Projekt Betrag
Ausbauschritt 2023 (vgl. Kap. 2.3.8) BE N1 Wankdorf – Schönbühl BE N1 Schönbühl – Kirchberg SG N1 3. Röhre Rosenbergtunnel (inkl. Spange Güterbahnhof) 1 244 BS / BL N2 Rheintunnel 1 873 SH N4 2. Röhre Fäsenstaubtunnel Projektierung und Landerwerb (vgl. Kap. 2.3.9) Planung der Projekte aller Realisierungshorizonte inkl. Landerwerb Vorfinanzierung Glattalautobahn (vgl. Kap. 2.3.3) Bahnprojekt Brüttenertunnel