Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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3 Erläuterungen zu den Bundesbeschlüssen
3.1 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen
Art. 1
Um den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen des Nationalstrassennetzes sicherstellen zu können, wird für die Jahre 2024–2027 ein Zahlungsrahmen von 8,433 Milliarden Franken beantragt (vergleiche Tabelle 5).
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
3.2 Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Art. 1
Der Artikel legt fest, welche Projekte dem Ausbauschritt 2023 zugeteilt sind und definitiv beschlossen werden sollen (vergleiche Tabelle 11).
Art. 2
Der Ausbauschritt 2023 ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies stellt die demokratische Legitimation der Erweiterungsvorhaben im Nationalstrassennetz sicher.
3.3 Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und für die Planung von Projekten nach 2023
Art. 1
Artikel 1 legt die Höhe des Verpflichtungskredits fest.
Der Verpflichtungskredit wird als Gesamtbetrag beantragt. Dies ermöglicht es, die Verpflichtungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Vorhaben bedarfsgerecht zu verteilen.
Der Verpflichtungskredit ist zeitlich nicht limitiert. Er ist an den beschlossenen Ausbauschritt sowie an den Katalog der darin enthaltenen Einzelprojekte gebunden und läuft solange, bis die Realisierung abgeschlossen ist.