Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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Abbildung 9
Simulation NAF 2024–2027
Bei der Schaffung des NAF wurde festgelegt, dass der Mineralölsteuerzuschlag angehoben werden kann, bevor die Reserve des Fonds unter 500 Millionen Franken fallen würde.29 Die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen wird rechtzeitig zu prüfen sein. In der obigen Vorhersage erfolgt sie im Jahr 2027 und leistet lediglich einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der Liquidität.
Die Finanzierung der geplanten Entnahmen aus dem NAF für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen ist bis 2027 sichergestellt. Die Fondsreserve sinkt gemäss Simulation bis dahin jedoch stark. Diese Prognose ist allerdings mit Unsicherheiten behaftet: Der Bedarf für die Engpass- und Kapazitätserweiterungsprojekte sowie für die Agglomerationsprogramme ist schwierig zu prognostizieren und könnte auf Grund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Projekte tiefer ausfallen. Auf der Einnahmenseite sind insbesondere die Erträge aus dem Mineralölsteuerzuschlag angesichts der fortschreitenden Elektrifizierung des Strassenverkehrs schwierig vorhersehbar. Langfristig ist jedoch mit einem bedeutenden Rückgang zu rechnen, der sich auf die Liquidität des NAF auswirken wird. Die Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel umgesetzt werden können.
Um die Finanzierung der Strasseninfrastruktur langfristig zu sichern, hat der Bundesrat im Dezember 2019 das UVEK und das EFD beauftragt, eine Konzeption für eine fahrleistungsabhängige Abgabe auszuarbeiten, um die bisherige Mineralsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag abzulösen.
Personelle Auswirkungen
29 Artikel 13 Absatz 4 NAFG