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Vernehmlassung 2021/26: Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) · 83 Seiten
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51. Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 1993128
Art. 5 Abs. 2 Einleitungssatz und 3
2 Rechte und Pflichten dieser Institute und Organisationen werden in besonderen Verträgen geregelt. Bezüglich der Verwendung von Personendaten sowie Daten juristischer Personen verpflichten die Erhebungsorgane die Institute und Organisationen insbesondere: ...
3 Die Erhebungsorgane vergewissern sich, dass die privaten Befragungsinstitute und Organisationen die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Bearbeitung dieser Daten gemäss der Verordnung vom …129 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) getroffen haben. Für Daten juristischer Personen gelten die Bestimmungen der VDSG sinngemäss.
Art. 13m Abs. 1
1 Verknüpfte Daten sind nach Abschluss der statistischen Auswertungsarbeiten zu vernichten, wenn sie besonders schützenswerte Daten enthalten oder wenn sich aus der Verknüpfung die wesentlichen Merkmale einer natürlichen oder juristischen Person ergeben.
Anhang
Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.
52. Verordnung vom 26. Januar 2011130 über die Unternehmens- Identifikationsnummer
Art. 3 Abs. 1 Bst. b und d
1 Für die Meldung von UID-Einheiten und deren UID-Daten an das BFS sind die Register der UID-Stellen nach den Artikeln 5 Absatz 1 und 9 Absatz 1 UIDG in folgender Reihenfolge massgebend:
b. Branchenregister: kantonale Landwirtschaftsregister, Datenbanken von kantonalen Veterinärämtern, Datenbanken von Kantonschemikern oder kantonalen Labors, Register des Bundesamtes für Landwirtschaft, Medizinalberuferegister (MedReg), Gesundheitsberuferegister (GesReg), Nationales Register der Gesundheitsberufe (NAREG), kantonale Anwaltsregister, kantonale Notariatsregister;
d. übrige Register: Betriebs- und Unternehmensregister des BFS, Datenbanken der Eidgenössischen Zollverwaltung über im Import und Export registrierte Unternehmen, Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Register
128 SR 431.012.1
129 SR 235.11
130 SR 431.031