Vorlage

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 18Fedlex · Vorlage

Strafregisterverordnung

f. eine wöchentliche Meldung nach Art. mit der Aufforderung, bei allen frei-

23 Abs. 1 Bst. e StReG heitsentziehenden Sanktionen in diean alle Vollzugsbehörden von einge- sem Dossier die Vollzugszeiten nach tragenen Grundurteilen oder nach- Art. 20 Abs. 2 StReG in VOSTRA zu träglichen Entscheiden, die eine frei- erfassen, damit VOSTRA das Ruhen heitsentziehende Sanktionen betref- von Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonfen, verboten nach Art. 67c Abs. 2 StGB falls gegen die betroffene Person ein oder Art. 50c Abs. 2 MStG berechnen schweizerisches Tätigkeits- oder kann;

Kontakt- und Rayonverbot nach

StGB20 oder MStG21 neu in

VOSTRA erfasst worden ist, es sei

denn, es handelt sich um ein lebens-

längliches und nicht zeitlich ein-

schränkbares Tätigkeitsverbot nach

Art. 67 Abs. 3 oder 4 StGB oder Art.

50 Abs. 3 oder 4 MStG, oder

falls ein solches Verbot bereits vor-

handen ist, sobald die Anordnung

oder das Vollzugsende einer freiheits-

entziehenden Sanktion neu in

VOSTRA erfasst worden ist:

g. eine wöchentliche Meldung mit der Aufforderung, die bei der re-

an die registerführende Stelle, gisterführenden Stelle aufbewahrten falls ein Dossier entfernt wird, bei Unterlagen betreffend die Bewilligung dem die Angabe nach Anhang 2 Zif- des Gesuchs um Berechnung der Entfer 3.4.5.5 enthalten ist: fernungsfrist nach Art. 30 Abs. 2 Bst. n zweiter Satzteil StReG zu vernichten;

h. eine mindestens jährliche Meldung zur Erfassung der Vollzugsdaten über

aller schweizerischen Grundurteile den Beginn der Landesverweisung mit Landesverweisung (Anhang 2 Ziff. 3.4.5.2 und 3.4.5.3) in an die für den Vollzug der Landesver- VOSTRA;

weisung zuständigen Behörden,

falls bei diesen Grundurteilen 5 Jahre

nach Anordnung der Landesverwei-

sung noch kein Ausreisedatum in

VOSTRA erfasst ist.

20 SR 311.0

21 SR 321.0