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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
i. eine wöchentliche Meldung zur Kontrolle der Eintragungsvoraus-
an die registerführende Stelle, setzungen nach Art. 20 Abs. 2 Bst. b falls eine neue Einziehung in dieser Verordnung und zur Weiterlei-VOSTRA erfasst worden ist: tung von elektronischen Urteilskopien nach Art. 61 StReG und Art. 57 dieser Verordnung;
j. eine wöchentliche Meldung zur Überprüfung der Vollständigkeit
an die registerführende Stelle, der Datenerfassung;
falls für ein eingetragenes Grundurteil
keine Regel zur Berechnung der Ent-
fernungsfrist programmiert worden
ist:
k. eine wöchentliche Meldung zur Nacherfassung von Kopien nach
an die Behörde, welche seit Inkraft- Art. 22 StReG sowie Art. 23 dieser treten dieser Verordnung ein Grund- Verordnung;
urteil oder einen nachträglichen Ent-
scheid eingetragen hat,
falls in VOSTRA keine eintragungs-
pflichtige Kopie nach Art. 22 StReG
sowie Art. 23 Abs. 1 dieser Verord-
nung eingetragen ist:
l. eine zweimonatliche Meldung zur Transponierung des ausländischen
an die registerführende Stelle, Delikts ins schweizerische Recht, dafalls die Begehungszeiten eines aus- mit eine Probezeitverletzung infolge ländischen Delikts, welches mit dem eines Verbrechens oder Vergehens bei Vermerk «Widerhandlung gegen aus- Bussenurteilen nach Art. 40 Abs. 3 ländische Gesetzesbestimmung» in Bst. c StReG vom System korrekt er-VOSTRA erfasst ist, in die Probezeit kannt werden kann;
nach Art. 40 Abs. 3 Bst. c StReG
fällt:
m. eine tägliche Meldung zur Prüfung, ob das Grundurteil die
an die registerführende Stelle, Eintragungsvoraussetzungen nach Art. falls in einem schweizerischen 40 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 StReG erfüllt; Grundurteil gegen Erwachsene oder
einem schweizerischen gemischten
Grundurteil, das mindestens ein Ver-
brechen oder Vergehen und mindes-
tens eine Übertretung enthält, ein
«Schuldspruch mit Absehen von Stra-
fe» oder «keine Zusatzstrafe» zusam-
men mit einer anderen fristenrelevan-
ten Sanktion angeordnet wurde: