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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

Anhang 3 (Art. 22, 24 Bst. c, 45 Abs. 1 und 47)

Datensätze und Datenfelder von eintragungspflichtigen nachträglichen Entscheiden, die in einem Zugangsprofil sichtbar sind (ohne identifizierende Angaben zur Person) B1 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 1 ersichtlich B1-B4 = aufgeführte Datenfelder sind in den Behördenauszügen 1, 2, 3 und 4 ersichtlich alle Auszüge = aufgeführte Datenfelder sind auf allen Auszügen (B1-B4 sowie Privat- und Sonderprivatauszug) ersichtlich nicht auszugsrelevant = entsprechende Datenfelder werden im gedruckten Auszug nicht abgebildet. X = Aussage trifft zu — = Aussage trifft nicht zu

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4

Diese Datenfelder sind Diese Datenfelder er- Diese Datenfelder erautomatisch (aus ande- scheinen in der Online- scheinen in der Daten von nachträglichen Entscheiden (NEN) ren Daten) generierte Ansicht folgender Be- PDF-Ansicht folgender

Systemdaten hördenauszüge (gedruckter) Auszüge (Art. 24 Bst. c) (Art. 45 Abs. 1) (Art. 45 Abs. 1)

1. Allgemeine Angaben, die jeder NEN enthält

1.1 Entscheiddatum — B1-B4 alle Auszüge

1.2 Entscheidende Behörde — B1-B4 alle Auszüge

1.3 Aktenzeichen — B1-B4 alle Auszüge

(das von der entscheidenden Behörde für den NEN verwendet wird)

1.4 Bezeichnung des NEN — B1-B4 alle Auszüge

1.5 Kurzbezeichnung des NEN — B1-B4 alle Auszüge

(in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die Bezeichnung nach Ziff. 1.4 Bezug nimmt)

1.6 Info