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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
1.6.1 Angaben zu Ersterfassung
(bezogen auf erstmaliges Speichern der strukturierten Daten bei einem NEN)
1.6.1.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant 1.6.1.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
1.6.2 Angaben zu letzter Mutation
(bezogen auf letztmalige Mutation irgend eines Datenfeldes bei einem NEN)
1.6.2.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant 1.6.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
1.7 Elektronische Kopien
1.7.1 Bei CH-NEN:
1.7.1.1 Elektronische Kopien von CH-NEN gegen Erwachsene — B1 —
(kann für B1-Behörden auf Wunsch separat gedruckt werden)
1.7.1.2 System-ID, Dateiname und Erfassungsdatum X B1 nicht auszugsrelevant 1.7.2 Bei ausländischen NEN:
1.7.2.1 Elektronische Kopien des ausländischen Meldeformulars des NEN — B1-B4 alle Auszüge
(als Anhang)
1.7.2.2 System-ID, Dateiname und Erfassungsdatum X B1-B4 nicht auszugsrelevant
2. Beim NEN «Absehen vom Vollzug der Reststrafe»:
2.1 Falls Reststrafe im NEN ausgewiesen ist: — B1-B4 alle Auszüge
Dauer der Reststrafe
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
2.2 Falls keine Reststrafe im NEN ausgewiesen ist: — B1-B4 nicht auszugsrelevant
Vermerk, dass keine Angaben vorhanden sind