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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
Art. 14 Abs. 1 Bst. c
1Das Gesuch muss alle sachdienlichen, mindestens aber folgende Angaben enthalten:
c. Personalien und Ausbildung der Leiterin oder des Leiters sowie der Mitarbeitenden;
Art. 15 Abs. 2
2Bevor sie die Bewilligung erteilt, prüft die Behörde in geeigneter Weise, insbesondere durch Augenschein, Besprechungen und Erkundigungen und wenn nötig unter Beizug von Sachverständigen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Überprüfung des Leumunds der Leiterin oder des Leiters sowie aller Mitarbeitenden holt sie zudem einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein.
Art. 17 Sachüberschrift und Abs. 3
Führen von Verzeichnissen
3Die Leitung oder Trägerschaft der Einrichtung stellt der Aufsichtsbehörde jährlich ein Verzeichnis mit den Personalien der Leiterin oder des Leiters sowie der Mitarbeitenden zu.
Art. 18 Abs. 1 und 4
1Der Leiter und gegebenenfalls der Träger des Heims haben der Behörde beabsichtigte wesentliche Änderungen der Organisation, der Einrichtungen oder der Tätigkeit des Heims, insbesondere die Anstellung neuer Mitarbeitender sowie die Erweiterung, Verlegung oder Einstellung des Betriebs, rechtzeitig im Voraus mitzuteilen.
4Zur Prüfung des Leumunds der neu gemeldeten Mitarbeitenden hat die Behörde einen Behördenauszug 2 einzuholen.
Art. 19 Abs. 4
4Anhand des von der Einrichtung nach Artikel 17 Absatz 3 zugestellten Verzeichnisses überprüft die Behörde jährlich den Leumund der darin aufgeführten Personen und holt dazu einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein.
Art. 20b Abs. 1 Bst. b und c sowie 3
1Die Meldung der Anbieterin oder des Anbieters muss mindestens folgende Angaben und Belege enthalten:
b. Personalien der geschäftsführenden Personen sowie Personalien und berufliche Qualifikationen der mit den Dienstleistungen betrauten Personen;
c. Aufgehoben
3Zur Überprüfung des Leumunds der geschäftsführenden und der mit den Dienstleistungen betrauten Personen hat die Behörde bei Eingang der Meldung einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA einzuholen.