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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

17. Verordnung vom 30. Juni 199354 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Anhang Ziff. 88

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Im Strafregister-Informationssystem

VOSTRA eingetragene rechtskräftige Grundurteile und nachträglichen Entscheide betreffend Personen über 18 Jahren, Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Alle in VOSTRA eingetragenen

Grundurteile und nachträglichen Entscheide; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), ausschliesslich zur Ergänzung eines fehlenden Aufenthaltsstatus.

18. Verordnung vom 22. November 201755 über die Militärdienstpflicht

Art. 22 Abs. 3 Bst. c Ziff. 2

3Wer ein Gesuch stellt, muss:

c. folgende Unterlagen beilegen:

2. einen aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystems VOSTRA,

19. Verordnung vom 2. Juli 200856 über Waffen, Waffenzubehör und Munition

In den Artikeln 18 Absätze 3 und 4 sowie 24 Absatz 3 wird der Ausdruck «Auszug aus dem schweizerischen Strafregister» durch «Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA» ersetzt.

Art. 11 Abs. 3 Bst. b

Aufgehoben

54 SR 431.012.1

55SR 512.21

56 SR 514.541