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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

a. der Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA für die gesuchstellende Person und für die Personen, die für die Vermittlung verantwortlich sind;

Art. 6 Bst. b

Die Bewilligung wird erteilt, wenn:

b. auf Grund des Bewilligungsgesuchs und der beigelegten Dokumente, namentlich der Privatauszüge aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA, anzunehmen ist, dass die Vermittlungstätigkeit sorgfältig und rechtmässig sein wird;

12. Verordnung vom 24. Oktober 197948 über die Militärstrafrechtspflege

Art. 60 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1

2Das Urteilsdispositiv wird folgenden Stellen zugestellt:

b. unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft:

1. der Koordinationsstelle der Militärjustiz zur Eintragung in das Strafregister-Informationssystem VOSTRA,

13. Verordnung vom 3. Dezember 200449 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen

Art. 2a Bst. d

Dem Gesuch um Anerkennung sind folgende Unterlagen beizulegen:

d. Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA sowie Auszug aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursregister der mit der Geschäftsführung betrauten Personen;

48 SR 322.2

49 SR 363.1