Vorlage
Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 93Fedlex · Vorlage
Strafregisterverordnung
a. der Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA für die gesuchstellende Person und für die Personen, die für die Vermittlung verantwortlich sind;
Art. 6 Bst. b
Die Bewilligung wird erteilt, wenn:
b. auf Grund des Bewilligungsgesuchs und der beigelegten Dokumente, namentlich der Privatauszüge aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA, anzunehmen ist, dass die Vermittlungstätigkeit sorgfältig und rechtmässig sein wird;
12. Verordnung vom 24. Oktober 197948 über die Militärstrafrechtspflege
Art. 60 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1
2Das Urteilsdispositiv wird folgenden Stellen zugestellt:
b. unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft:
1. der Koordinationsstelle der Militärjustiz zur Eintragung in das Strafregister-Informationssystem VOSTRA,
13. Verordnung vom 3. Dezember 200449 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen
Art. 2a Bst. d
Dem Gesuch um Anerkennung sind folgende Unterlagen beizulegen:
d. Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA sowie Auszug aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursregister der mit der Geschäftsführung betrauten Personen;
48 SR 322.2
49 SR 363.1