Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 136 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Entwurf der Strafregisterverordnung
− Die Kosten des VBS für die Anbindung von PISA an VOSTRA gemäss Artikel
59 StReG und Artikel 55 E-StReV betragen 120'000 – 160'000 Franken und sind durch bestehende Wartungsbudgets gedeckt.
− Die Kosten des VBS für die Anpassungen der bestehenden Abfrage-Schnitt-
stelle zur Durchführung von Personensicherheitsprüfungen können zurzeit
noch nicht beziffert werden.
Ob andere online-zugangsberechtigte Behörden bereits jetzt eine Anbindung ihrer Fachanwendung an eine «standardisierte» Import-, Export- oder Abfrageschnittstelle von VOSTRA planen, ist nicht bekannt. Deshalb werden hier auch keine entsprechenden Kosten ausgewiesen.
3.1.2 Künftige Betriebs-, Wartungs- und Weiterentwicklungskosten
Für den Betrieb von VOSTRA ab 2023 werden die nachfolgend genannten Betriebs-, Wartungs- und Weiterentwicklungskosten anfallen (wobei diese Ausgaben vollständig durch die erwarteten Einnahmen bei den Gebühren für Privat- und Sonderprivatauszüge gegenfinanziert sind):
− Die jährlichen Betriebs- und Wartungskosten der neuen Datenbank und ihrer
Umsysteme sind vor allem abhängig von der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, aber auch vom Datenvolumen. Sowohl das Datenvolumen sowie die Zahl künftiger Nutzerinnen und Nutzer wird zunehmen. Bei einer vorsichtigen Kalkulation betragen diese Kosten voraussichtlich rund 800’000 Franken, das sind rund 400'000 Franken mehr, als bisher für das Vorgängersystem budgetiert waren. Der Ausgabenplafond des BJ muss entsprechend angepasst werden.
− Für die ersten zwei Jahre der Inbetriebnahme des neuen VOSTRA ist zur
Verbesserung der Funktionalität mit Weiterentwicklungskosten von rund 1 Million Franken zu rechnen. Für die Folgejahre (2025-2027) ist trotz fortschreitender Digitalisierung mit weniger Aufwand zu rechnen, weshalb die Weiterentwicklungskosten bis ins Jahr 2027 jährlich um je 200'000 Franken gesenkt werden, bis sie sich ab 2027 auf dem Niveau von 400'000 Franken einpendeln werden. Diese Aufwände müssen plafonderhöhend in der jährlichen Budgetplanung berücksichtigt werden.
3.1.3 Künftiger Personalbedarf
Die vom Parlament im StReG beschlossenen neuen Aufgaben haben auch Auswir-
kungen bei den Aufwendungen für das Personal bei der registerführenden
Stelle. Es werden insgesamt fünfeinhalb neue Stellen benötigt, davon sind zwei Stellen jedoch auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig können aber durch Prozessoptimierungen auch zwei Stellen eingespart werden.