Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 136 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Entwurf der Strafregisterverordnung
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Finanzierung von Neubau und Schnittstellen
Wie bereits mehrfach erwähnt, ist die Inkraftsetzung des StReG und der StReV an die Realisierung eines VOSTRA-Neubaus geknüpft, der das bisherige VOSTRA Anfangs 2023 ablösen wird. Die entsprechenden Programmierungsarbeiten sind bereits weit fortgeschritten. Die Kosten dieses Neubaus, welche beim Bundesamt
für Justiz (BJ) und dessen Informatikleistungserbringer (Informatik Service
Center EJPD) anfallen, werden vollständig durch den Bund übernommen und belaufen sich gemäss den aktuellsten Schätzungen auf rund 28 Millionen Franken (wovon die finanzwirksamen externen Kosten rund 19 Millionen Franken betragen). Darin enthalten sind nicht nur die Kosten für die Erstellung der neuen VOSTRA-Webapplikation mit den gesetzlich geforderten Funktionalitäten, sondern auch die Kosten für die Einführung (Datenmigration, Schulungen von Nutzerinnen und Nutzern156, Erstellung von Handbüchern etc.) sowie gewisse Reserven für die Bereinigung von Programmierungsfehlern und Bugs, welche eventuell erst nach der Einführung entdeckt werden. Das Informatikprojekt hat eine Laufzeit bis Ende 2023, obschon das neue System bereits Anfang 2023 in Betrieb genommen werden soll. Diese Gelder wurden über das ordentliche Budget des BJ finanziert und sind – wo nötig – in der Budgetplanung bereits eingestellt.
In der obigen Rechnung noch nicht enthalten sind die Kosten anderer Bundesstel-
len für die Anbindung ihrer Systeme an die neuen VOSTRA-Schnittstellen.
Diese finanzieren die bei ihnen anfallenden Kosten selber. Es geht um folgende Schnittstellen:
− Die Kosten des Bundesamtes für Statistik (BFS) für die Verarbeitung von
Meldungen nach Artikel 58 StReG betragen voraussichtlich rund 29’000 Franken und werden durch das ordentliche Budget des BFS finanziert.
− Die Kosten der Anbindung von VOSTRA an die UPI werden primär durch die
Projektkosten für den VOSTRA Neubau finanziert. Die Zentrale Ausgleichstelle trägt lediglich die bei ihr anfallenden marginalen Kosten für die Beratung und das Testen, welche durch das bestehende Budget der ZAS für solche Anbindungen gedeckt werden können (im Gegensatz zu anderen Ausgaben der ZAS gibt es hierfür jedoch keine Rückerstattung durch die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO).
− Die Kosten des SEM für die Verarbeitung der gemeldeten strukturierten Straf-
daten in ZEMIS (vgl. Art. 59 E-StReV) werden auf rund 420'000 Franken geschätzt. Sie werden über das ordentliche IT-Budget des SEM finanziert.
156 Diese Schulungen werden – wo immer möglich – online durchgeführt werden können. Ob es für die die Eingabe von komplizierten Grundurteilen noch Sonderschulungen von ausgewählten Nutzerinnen und Nutzern vor Ort (beim Bundesamt für Justiz in Bern) braucht, muss noch entschieden werden.