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Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 25 _____________________________________________________________________________________
Ziel 3: Verstärkte Ausrichtung auf hybride Konfliktführung
Die Schweiz trägt dem Wandel in der Konfliktaustragung Rechnung und richtet ihre sicherheitspolitischen Instrumente darauf aus, das ganze Spektrum der mit hybrider Konfliktführung verbundenen Phänomene erkennen, verhindern und bekämpfen zu können. Sie verstärkt den Schutz des Staates und seiner Institutionen, der Wirtschaft und der Bevölkerung gegenüber Cyberbedrohungen, Beeinflussungsaktivitäten, Spionage, Druckausübung und Androhung und Anwendung von Gewalt. Insbesondere die Armee muss im ganzen Spektrum hybrider Bedrohungen und auch bei anhaltenden Spannungen im Umfeld in der Lage sein, das Land, die Bevölkerung und die Infrastrukturen wirksam zu schützen, einschliesslich Bedrohungen aus dem Luftraum, und die zivilen Behörden zu unterstützen.
Ziel 4: Freie Meinungsbildung und unverfälschte Information
Die Information und Meinungsbildung muss frei und transparent, gestützt auf Fakten, und ohne Desinformation, Beeinflussungsversuche und Propaganda durch staatliche oder im Auftrag von Staaten handelnde Stellen erfolgen können. In Anbetracht der zunehmenden Aktivitäten zur Beeinflussung und Desinformation von Gesellschaften und Staaten muss diesem Aspekt mehr Beachtung geschenkt werden. Die Schweiz muss deshalb ihre Mittel für die Früherkennung und Lageverfolgung auch dazu einsetzen, um Beeinflussungsaktivitäten zu identifizieren, und bei Bedarf muss sie Schutzmassnahmen zu ergreifen, inklusive aktiver Kommunikation. Dazu braucht es eine engere Zusammenarbeit unter den betroffenen Bundesstellen, ebenso wie mit den Kantonen. Die Resilienz der Schweiz und ihrer Bevölkerung gegenüber Beeinflussungsaktivitäten soll dadurch gestärkt werden.
Ziel 5: Verstärkung des Schutzes vor Cyberbedrohungen
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft müssen gegenüber Cyberbedrohungen geschützt sein. Um den mit der fortschreitenden Digitalisierung zunehmenden Verwundbarkeiten zu begegnen, stärkt die Schweiz ihre Fähigkeiten, sicherheitspolitisch relevante Cybervorfälle rasch zu erkennen und zu bewältigen, auch wenn diese längere Zeit andauern und mehrere Bereiche gleichzeitig betreffen. Sie will sicherheitspolitisch relevante Entwicklungen im Cyberbereich besser antizipieren, auch mit Blick auf die zunehmende Verwendung künstlicher Intelligenz. Unter Beibehaltung des Grundsatzes der Eigenverantwortung unterstützt der Bund bei Bedarf Dritte, wirkt regulativ und setzt Anreize, um die Cyber-Resilienz in der Schweiz zu erhöhen. Er nutzt dabei auch die Chancen der Digitalisierung.
Ziel 6: Verhinderung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, organisierter und
übriger transnationaler Kriminalität
Terrorismus, organisierte und transnationale Kriminalität sowie von der gesellschaftlichen Polarisierung geförderter gewalttätiger Extremismus sind anhaltende Bedrohungen. Die Schweiz misst ihrer Bekämpfung weiterhin hohe Priorität bei. Sie setzt alles daran, zu verhindern, dass sich auf ihrem Territorium terroristische, gewalttätig-extremistische oder schwerstkriminelle Gruppierungen etablieren können. Dazu setzt sie Mittel der Prävention, Kooperation und Repression ein. Sie verhindert den Export und die Unterstützung von Terrorismus. Sie bekämpft irregulären Waren- und Personenverkehr an ihren Grenzen, ebenso wie negative Begleiterscheinungen irregulärer Migration.