Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/39: Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung · 16 Seiten
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Zusammenfassung
Die am 6. März 2019 überwiesene Motion Grin «Erhöhung der Pauschalabzüge bei der di- rekten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien» (17.3171) fordert, dass bei der direkten Bundessteuer die Abzüge für Versicherungsprämien und Zin- sen von Sparkapitalien erhöht werden.
Vom 11. Juni bis zum 8. Oktober 2021 fand ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung dieser Motion statt.
Die Vorlage umfasste die folgenden Massnahmen:
• Der maximale Abzug für Ehepaare soll bei der direkten Bundessteuer von 3‘500 auf
6’000 Franken und für die übrigen Personen von 1‘700 auf 3’000 Franken steigen.
• Der Abzug erhöht sich bei der direkten Bundessteuer um 1‘200 Franken statt wie bisher
um 700 Franken je Kind oder unterstützungsbedürftige Person.
• Der Abzug soll auf die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und
die Unfallversicherung begrenzt werden. Die heutige – aufgrund der gestiegenen Krankenkassenprämien überwiegend nur noch theoretisch bestehende – Möglichkeit, neben diesen Prämien auch noch die Prämien für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung und die Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf Sparkapitalien abziehen zu können, soll gestrichen werden.
• Da Personen ohne Beiträge an die Säulen 1, 2 und 3a keine höheren Prämien für die
obligatorische Krankenpflegeversicherung entrichten müssen, soll der bisherige erhöhte Abzug für diese Personen-Kategorie gestrichen werden. Die Betroffenen können trotz dieser Streichung höhere Abzüge als bisher geltend machen.
• Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der
Betragshöhe wie bis anhin dem kantonalen Recht überlassen wird.
Es wurden 42 Stellungnahmen eingereicht. Die grundsätzliche Haltung der Vernehmlas- sungsteilnehmenden kann wie folgt zusammengefasst werden:
Zustimmung
13 Kantone (AG, BL, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, VS, ZG, ZH) und der VBSS stim- men der Vorlage zu.
Zustimmung mit Vorbehalt
3 Parteien (FDP.Die Liberalen, Die Mitte, SVP), 2 Kantone (JU, NE) und 3 Organisationen (FDK, sgv, Städtische Steuerkonferenz) stimmen der Vorlage mit Vorbehalten zu.
FDP.Die Liberalen, die SVP und der sgv stimmen einzig der Erhöhung des Abzugs im DBG gemäss der Motion Grin zu. Die übrigen Änderungen werden abgelehnt.
Die FDK stimmt den Änderungen im DBG zu, lehnt aber die Änderungen im StHG ab.
Die Mitte und die Städtische Steuerkonferenz kritisieren, dass es bei der Vorlage um Symp- tom- und nicht um Problembekämpfung gehe.
JU hält die Bekämpfung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen für prioritär.
NE ist der Ansicht, dass der Ausgang der Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien» (Prämien-Entlastungs-Initiative, 21.063) abgewartet werden sollte.
Ablehnung
3 Parteien (GPS, glp, SPS) und 3 Organisationen (economiesuisse, SGB, TravailSuisse) leh- nen die Vorlage insgesamt ab.
Die Erhöhung der Abzüge sei reine Symptombekämpfung. Die Probleme müssten an der Wurzel und damit bei den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen angegangen werden. Die Vorlage weise eine ungünstige Verteilungswirkung auf, da die Abzugserhöhung vorwie-