Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/39: Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung · 16 Seiten

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3.2.3 DBG: Keine höheren Abzüge für Personen ohne Beiträge an die Säulen 1, 2, 3a

Zustimmung

25 Stellungnahmen (22 Kantone [AG, AI, AR, BE, BL, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH], 3 Organisationen (FDK, Städtische Steuerkonfe- renz, VBSS)

Ablehnung

11 Stellungnahmen (6 Parteien [FDP.Die Liberalen, GPS, glp, die Mitte, SPS, SVP], 5 Or- ganisationen [economiesuisse, SGB, TravailSuisse, CP, sgv])

Begründungen für die Ablehnung:

• Dieser Abzug entlastet insbesondere das Budget der Rentner und Rentnerinnen, welche

überdurchschnittlich hart von den hohen Krankenkassenprämien betroffen sind und ist daher beizubehalten (SVP).

• Es soll nur die Motion Grin umgesetzt werden (sgv).

• Die Anpassung geht über die Forderungen der Motion Grin hinaus und ist lediglich vor

dem Hintergrund einer Minderung der Steuerausfälle durch die vorliegende Vorlage nachvollziehbar (die Mitte).

• Die Streichung des erhöhten Abzugs wäre unangebracht und schockierend im Hinblick

auf den Umstand, dass Rentnerinnen und Rentner mit ganz oder halbprivaten Versiche- rungen aufgrund ihres Alters hohe Prämien zu bezahlen haben. Die aktuelle Erhöhung des Abzugs trägt diesem Umstand Rechnung. Sie erlaubt es auch teilweise die Sparzin- sen zu berücksichtigen (CP).

• Das Parlament soll über eine solche Änderung entscheiden (FDP.Die Liberalen).

• Die SPS, die glp, die GPS, economiesuisse, der SGB und TravailSuisse lehnen die Vor-

lage ab (Begründung siehe Ziff. 3.1).

3.2.4 StHG - Keine Änderung Ablehnung

6 Parteien (FDP.Die Liberalen, GPS, glp, die Mitte, SPS, SVP) und 4 Organisationen (eco- nomiesuisse, SGB, sgv, TravailSuisse)

Begründungen für die Ablehnung:

• Die Motion Grin soll strikt umgesetzt werden, d.h. nur die Abzüge im DBG sollen erhöht

werden (FDP. Die Liberalen, SVP, sgv).

• Es besteht kein Regelungsbedarf im StHG. Die Kantone sollen grundsätzlich selber ent-

scheiden können, ob sie diese Abzüge weiterhin zulassen wollen oder nicht (die Mitte).

• Die SPS, die glp, die GPS, economiesuisse, der SGB und TravailSuisse lehnen die Vor-

lage ab (Begründung siehe Ziff. 3.1).

3.2.5 StHG - Festlegung der Höhe des Abzugs

Zustimmung

23 Kantone (AG, AI, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und 3 Organisationen (FDK, Städtische Steuerkonferenz, VBSS) be- grüssen es, dass die Kantone weiterhin die Höhe des Abzugs selbst festlegen können.