Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/39: Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung · 16 Seiten
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tung. Die Krankenkassenprämien stellten grundsätzlich Lebenshaltungskosten (Privatauf- wand) dar und seien daher grundsätzlich nicht abziehbar. Schliesslich sei die Erhöhung auch aufgrund der Steuerausfälle als sehr kritisch zu beurteilen.
FR und UR lehnen die Erhöhung der Abzüge im DBG ab, da dafür angesichts der ange- spannten Budget-Situation und zahlreicher anderer (Steuer)Projekte, die die Bundesfinanzen belasten werden (z.B. die Abschaffung der Emissionsabgabe), nicht der richtige Zeitpunkt sei. Der Bund sollte seine Projekte priorisieren.
BS fordert, dass die Abzüge im Sinne einer tieferen Pauschale festgelegt werden. Damit könnten die finanziellen Ausfälle für Bund und Kantone limitiert werden.
TI fordert die Erhöhung der Abzüge im DBG auf 8'000 Franken für Ehepaare und auf 4'000 Franken für übrige Steuerpflichtige.
Die SPS, die glp, die GPS, economiesuisse, der SGB und TravailSuisse lehnen die Vorlage ab (Begründung siehe Ziff. 3.1).
Weitere Forderungen
• Der Kanton AR schlägt vor, als Variante zu prüfen, ob ein nicht oder nur moderat erhöh-
ter Abzug bei der direkten Bundessteuer als Pauschalabzug ausgestaltet werden kann. Bei einem Pauschalabzug, wie ihn der Kanton Aargau kennt, können sämtliche steuer- pflichtigen Personen ohne weitere Nachweise einen Pauschalbetrag, unabhängig von den effektiven Kosten, in Abzug bringen. Davon profitieren vor allem die Einkommens- gruppen, welche die individuelle Prämienverbilligung beanspruchen können, da diese den Abzug ebenfalls vollumfänglich geltend machen können.
• Die SVP fordert die Einführung eines erhöhten Abzugs bei der Säule 3a bei der direkten
Bundessteuer, um die Problematik der steigenden Prämien besser abzufedern. Ein sol- cher Abzug würde zum einen den Privatkonsum fördern und zum andern den Sparanreiz stärken.
• santésuisse weist darauf hin, dass die grundlegenden Probleme der Kostenentwicklung
im Gesundheitswesen durch die Erhöhung der steuerlichen Abzüge nicht gelöst werden und fordert vom Bundesrat - unabhängig von der geplanten Anpassung - Massnahmen zur Kostendämpfung. Santésuisse verweist auf das Kostendämpfungspaket 2 oder auf die überfällige Senkung der Vertriebsmargen bei Medikamenten.
3.2.2 DBG: Begrenzung des Abzugs auf Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Unfallversicherung
Zustimmung
19 Stellungnahmen (17 Kantone [AR, AG, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH], 2 Organisationen [VBSS, Städtische Steuerkonferenz])
Zustimmung mit Vorbehalt
2 Kantone (BE, TG) stimmen mit Vorbehalt zu.
Ablehnung
18 Stellungnahmen (7 Kantone [AI, GE, FR, NE, JU, SH, VD], 5 Parteien [alle ausser SVP], 6 Organisationen (economiesuisse, SGB, TravailSuisse, CP, ospita, sgv)
Begründungen:
Zustimmung mit Vorbehalt
BE und TG sind einverstanden damit, dass die Abzüge für Lebensversicherungen und Sparkapitalien gestrichen werden, beantragen aber, auf die vorgesehene Beschränkung auf