Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/39: Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung · 16 Seiten

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Löhne in diesem Bereich kaum entwickelt haben.

Die Verteilungswirkung der von der Motion Grin vorgeschlagenen Massnahmen hingegen geht in die genau entgegengesetzte Richtung. Das bedeutet, dass der Grundsatz einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht nur nicht beachtet würde, sondern er würde ins Gegenteil umgekehrt. Diese Abzugserhöhung nützt nur wenigen. Vorwiegend nützt sie den einkommensstärksten Kategorien, d.h. den höchsten Einkom- men. Die dort eingesetzten Mittel würden aber (weil sie eben im Verhältnis zu den hohen Einkommen kaum ins Gewicht fallen) völlig wirkungslos verpuffen und keinen Effekt auf den privaten Konsum oder die privaten Ersparnisse haben. Vielmehr hätten die Abzüge sogar die kontraproduktive Wirkung, dass sie einen Anreiz bieten könnten, die Franchi- sen zu senken, was zu einer Erhöhung der Gesundheitskosten (und damit weiter steigen- den Prämien vor allem zulasten der mittleren Einkommen) führen würde. Deshalb ist vor allem der Mittelstand besonders betroffen, der gerade keine Prämienverbilligungen mehr bekommt, aber mit höheren Belastungen rechnen muss. Auch eine Gegenfinanzierung der Steuerausfälle durch Steuererhöhungen oder Ausgabensenkungen würde tendenziell jene Steuerpflichtigen treffen, die mit der Motion entlastet werden sollen.

• FDK: Angesichts der aktuellen Herausforderungen rund um die Krisenbewältigung und

weiterer geplanter Steuerreformen betreffend natürliche Personen (Besteuerung des Ei- genmietwerts, Paarbesteuerung) gilt es, die finanz- und steuerpolitischen Prioritäten ab- zuwägen. Der Anteil der Steuerpflichtigen, welche keine direkte Bundessteuer bezahlt, würde mit der Vorlage weiter ansteigen. Ein erheblicher Anteil der Haushalte bezahlt heute keine direkte Bundessteuer oder nur sehr geringe Beträge. Es ist eine triviale Ein- sicht, dass steuerlich nur entlastet werden kann, wer auch Steuern bezahlt. Tiefe Ein- kommen würden folglich von der Massnahme kaum profitieren. Ebenso kann die Vorlage keinen strukturellen Beitrag zur Dämpfung des Prämienwachstums leisten.

• economiesuisse: Mit der Vorlage sind Mindereinnahmen von insgesamt gut 290 Millionen

verbunden. Davon entfallen 230 Millionen auf den Bund. Der Bundeshaushalt hat die Corona-Krise namentlich dank einer breit aufgestellten, starken Schweizer Wirtschaft gut überstanden und die Prognosen sind stabil. Die finanziellen Spielräume bleiben jedoch eng. Knappe Bundesmittel zwingen dazu, die finanziellen Ressourcen dort einzusetzen, wo die Wirkung von Massnahmen am grössten ist. Sinnvoll sind gezielte Massnahmen mit ausgewiesen positivem volkswirtschaftlichem Nutzen. Von solchen Massnahmen pro- fitieren alle Haushalte, sowohl private wie öffentliche. Die hier in Rede stehende Vorlage stellt sich diesbezüglich weniger günstig dar. Durch einen höheren Steuerabzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung wird die dynamische Kostenentwicklung im Gesundheitswesen kaum eingeschränkt. Im Ge- genteil könnten sich der damit verbundene Anreiz für tiefere Franchisen sowie die gleich- zeitig vorgesehene Streichung der Abzugsfähigkeit von Zusatzversicherungen kontrapro- duktiv auf die Gesundheitskosten auswirken;

• JU: die Reform hätte hohe Kosten für die Kantone zur Folge. Diese wären mit 21.2% an

den Mindereinnahmen des Bundes beteiligt. Zudem müssten sie die Kosten der Anpas- sungen der IT tragen und die Kontrollen bei der Veranlagung müssten verstärkt werden. Es wäre daher gerechtfertigt, wenn der Bund sich an diesen Kosten beteiligen würde.

Anhang

Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten