Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/39: Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung · 16 Seiten

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chen Anzahl von Steuerpflichtigen, zusätzlich zu den Prämien für die obligatorische Kran- kenpflege- und Unfallversicherung einen teilweisen Abzug für Einlagen an Lebensversi- cherungen und Zinsen auf Sparkapitalien geltend machen zu können. Damit werden jene Steuerpflichtigen belohnt, welche Selbstverantwortung übernehmen und durch die Wahl einer höheren Franchise ihre Prämien an die obligatorische Krankenpflegeversicherung senken und das Gesundheitssystem als Ganzes stark entlasten. Aus dieser Sicht ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die erhöhten Abzugsmöglichkeiten durch den Ausschluss der Abzugsfähigkeit für Einlagen an Lebensversicherungen und Zinsen auf Sparkapital wieder eingeschränkt werden sollen und mit diesem Schritt genau jene Steuerpflichtigen bestraft werden, welche durch die Wahl ihrer höheren Franchise mehr Eigenverantwor- tung übernehmen. Diese würden mit dem neuen System schlechter gestellt und könnten in zahlreichen Fällen nicht mehr vom Maximalabzug profitieren.

• Es besteht kein Regelungsbedarf. Die Motion Grin soll strikt umgesetzt werden (FDP.die

Liberalen, SVP, die Mitte, sgv).

• Die SPS, die glp, die GPS, economiesuisse, der SGB und TravailSuisse lehnen die Vor-

lage ab (Begründung siehe Ziff. 3.1).

3.2.7 StHG: Keine höheren Abzüge für Personen ohne Beiträge an die Säulen 1, 2, 3a Zustimmung

24 Stellungnahmen (22 Kantone [AG, AI, AR, BE, BL, GE, JU, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH], 2 Organisationen [Städtische Steuerkonferenz,

VBSS])

Ablehnung

10 Stellungnahmen (6 Parteien [FDP.Die Liberalen, GPS, glp, die Mitte, SPS, SVP], 4 Or- ganisationen [economiesuisse, SGB, TravailSuisse, sgv])

Begründungen für die Ablehnung:

• Es besteht kein Regelungsbedarf (FDP.die Liberalen, SVP, die Mitte, sgv).

• Die SPS, die glp, die GPS, economiesuisse, der SGB und TravailSuisse lehnen die Vor-

lage ab (Begründung siehe Ziff. 3.1).

3.3 Finanzielle Auswirkungen

Zu den finanziellen Auswirkungen werden folgende Bemerkungen gemacht:

• SPS: die Vorlage führt bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten Mindereinnahmen

von rund 290 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen rund 230 Millionen Franken auf den Bund und rund 60 Millionen Franken auf die Kantone. Zudem dürften die höheren Steuerabzüge bei der direkten Bundessteuer dazu führen, dass in den Kantonen An- schlussbegehren ausgelöst werden, man solle nun auch die Abzüge bei den kantonalen Steuern erhöhen. Dies hätte unabsehbare Folgen für die kantonalen Finanzhaushalte. Die SPS hat auf die Problematik der steigenden Krankenkassenprämien und der sinken- den Kaufkraft vor allem bei den unteren und mittleren Einkommen mit der Prämien-Ent- lastungs-Initiative reagiert. Diese verlangt, dass niemand in der Schweiz mehr als 10 Pro- zent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien bezahlen muss. Mit der Initiative sollen die Mittel für die Prämienverbilligung erhöht und die Versicherten vor willkürlichen kantonalen Sparmassnahmen bei den Prämienverbilligungen geschützt wer- den. Inzwischen hat der Bundesrat das Anliegen der SP-Initiative als berechtigt aner- kannt und eine Änderung des KVG (Prämienverbilligung) als indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative vorgelegt. Der Beitrag jedes Kantons an die Prämien- verbilligungen soll mindestens einem Prozentsatz der obligatorischen Krankenversicherung entsprechen. Beide Ansätze zielen darauf ab, vor allem die unteren und mittleren Haushalte zu entlasten. Deren Kaufkraft soll gezielt gestärkt werden, zumal sich auch die