Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten
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Im Chat liegt zwar eine räumliche Trennung der Gesprächspartner vor; trotzdem ist eine Beeinträchtigung der sexuellen Integrität eines Kindes durch Text, Bild oder Audio, ohne Körperkontakt, möglich. Die sexuelle Integrität eines Kindes kann bei einem sexualisierten Dialog zumindest psychisch beeinträchtigt sein. Eine sexuelle Belästigung (durch Worte) kann jedoch, wie bereits erwähnt, in aller Regel nur vorliegen, wenn das Verhalten unerwünscht ist.119 Verbale Belästigungen (zweiter Abs. zweite Tatvariante) sind nur strafbar, wenn sie in grober Weise erfolgen. Strafwürdig ist einzig die Verwendung stark vulgärer Ausdrücke, welche eine grobe Zumutung darstellen.120 Die Schwelle für die Annahme einer sexuellen Belästigung ist damit in diesem Bereich relativ hoch. Zudem werden solche Taten nach geltendem Recht nur auf Antrag verfolgt. Den Tatbestand von Artikel 198 zweiter Absatz zweite Tatvariante erfüllen können auch Schriften, namentlich Briefe, E-Mails, SMS, und neu auch Bilder (vgl. Ziff. 3.14.1).
Es gilt als gesetzgeberisches Prinzip, Straftatbestände wenn immer möglich (technologie-) neutral zu formulieren, d. h. unabhängig vom benutzten Werkzeug, Medium oder Hilfsmittel (vgl. Ziff. 3.12.2.5). Nach allgemeinen Auslegungsregeln steht der Wortlaut von Artikel 198 – namentlich des zweiten Absatzes zweite Tatvariante (sexuelle Belästigung in grober Weise durch Worte) – der Anwendung auf Dialoge über IKT als Tatmittel demnach nicht entgegen.121 Deshalb besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit, IKT explizit einzufügen.
Für eine Offizialisierung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung, wenn die Opfer Kinder sind, kann mit einer Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes argumentiert werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Kinder gemäss Artikel 187 Ziffern 1 und 2 ab 16 Jahren sexuell mündig sind. Wenn der Altersunterscheid zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt, dürfen zudem auch jüngere Kinder legal sexuelle Handlungen aneinander vornehmen. Entsprechend erscheint es denkbar, älteren Kindern auch insoweit eine gewisse Selbstverantwortung zuzubilligen, als sie selber sollen entscheiden können, ob eine sexuelle Belästigung zur Anzeige kommen soll oder nicht. Anders ist die Sachlage bei Kindern unter 12 Jahren (vgl. dazu auch Ziff. 3.2.2) zu beurteilen. In diesem Alterssegment besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis betreffend sexueller Integrität. Aus diesen Gründen ist eine Strafverfolgung wegen sexueller Belästigung von Kindern unter 12 Jahren von Amtes wegen vorstellbar. Dieser Vorschlag weicht insofern von der parlamentarischen Initiative ab, als diese eine weitergehende Offizialisierung vorschlägt, nämlich für die Strafverfolgung von sexuellen Belästigungen, wenn die Opfer Kinder, also unter 18-jährige Personen, sind.
119 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts darf sich auch belästigt im Sinne von Art. 198 zweiter Absatz fühlen, wer sich im Irrtum über die tatsächliche Eigenart einer Handlung befindet: Eine Patientin, die sich im Intimbereich berühren lässt, weil sie glaubt, dies sei zur Heilbehandlung nötig, wird Opfer einer sexuellen Belästigung, wenn die «Behandlung» – auch nur phasenweise – durch Handlungen erfolgt, die rein sexuell motiviert sind und keine therapeutische Notwendigkeit aufweisen (Urteil des Bundesgerichts 6B_453/2007 vom 19. Feb. 2008); vgl. Isenring Bernhard, 2019, Art. 198 N 19.
120 Isenring Bernhard, 2019, Art. 198 N 4, 5, 8, 22 m.w.H.; BGE 137 IV 263 E. 3.1.
121 Vgl. auch Mo. Schmid-Federer 12.3476 «Anpassung des Tatbestandes sexueller Belästigung von Minderjährigen», wonach der Tatbestand auch bei Internet-Chats erfüllt sein dürfte.