Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten
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Gefahr des Einbruchs im System
Mit einem beinahe generellen Ausschluss der Geldstrafe bei den Sexualdelikten geschähe bereits ein unnötiger Einbruch ins System. Es bestünde zudem die Gefahr, dass sich dieser nach und nach auf weitere Delikte (z. B. bei Körperverletzungen zum Nachteil von Kindern oder älteren Personen) ausdehnen und so letztlich ohne Not das Sanktionensystem als solches untergraben würde.
Anwendungspraxis abwarten
Das neue Sanktionenrecht ist erst drei Jahre in Kraft. Bevor man Grundsatzentscheide punktuell ändert, ist es angezeigt abzuwarten, wie sich die Änderungen des Sanktionenrechts auswirken. Sollte sich herausstellen, dass Regelungsbedarf besteht, könnte dies später diskutiert werden. Zunächst jedoch sollte die Rechtsprechung gerade in diesem Bereich abgewartet und analysiert werden.
Auf eine Streichung der Geldstrafe wird deshalb verzichtet, zumal von einer solchen auch keine Verbesserung des abschreckenden Effekts der Normen zu erwarten wäre.
8.2 Motion 14.3022 Rickli «Kinderpornografie. Verbot von
Posing-Bildern»
8.2.1 Ausgangslage
Die Motion Rickli 14.3022 «Kinderpornografie. Verbot von Posing-Bildern»132 beauftragt den Bundesrat, eine Gesetzesrevision vorzubereiten, um den gewerbsmässigen Handel mit Nacktfotos und entsprechenden Filmaufnahmen von Kindern unter Strafe zu stellen. Die Motion ist vom Parlament angenommen und am 6. Dezember 2016 überwiesen worden. Der Bundesrat hatte die Annahme beantragt: Er unterstützte die Stossrichtung, wies aber auch auf heikle Abgrenzungsschwierigkeiten hin.
Hintergrund der Motion ist ein konkreter Fall: 2014 sprengte die kanadische Polizei nach dreijährigen Ermittlungen einen internationalen Kinderpornoring (sog. «Operation Spade»). Die kanadische Internetfirma Azov Films hatte in Osteuropa Filme hergestellt, in denen Knaben im Alter zwischen etwa zehn und sechzehn Jahren nackt beim Spielen zu sehen waren. Die Polizei beschlagnahmte mehrere hunderttausend Internet-Filme und stellte Namen und Adressen der fast ausschliesslich männlichen Käufer aus der ganzen Welt sicher. Rund 150 Käufer stammten aus der Schweiz. Gemäss dem Bundesamt für Polizei (fedpol) zeigten die Filme weder sexuelle Handlungen noch eine Fokussierung auf die Geschlechtsteile der Knaben. Daraus schloss man, dass es sich nicht um strafbares Material handle. Allerdings wurden in verschiedenen Kantonen Strafverfahren wegen Verdachts auf Kinderpornografie eingeleitet.133
132 www.parlament.ch > Geschäft 14.3022.
133 Zum Ganzen siehe die Begründung der Mo.; Grossermittlung wegen Kinderpornographie, Neue Zürcher Zeitung vom 30. Nov. 2014.