Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 47 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts
auch nicht dem Konzept der Kinderrechtskonvention, die jedes Kind schütze. Schliesslich weisen einige Teilnehmende darauf hin, dass die Privilegierung zu heiklen Auslegungsfragen führen dürfte.45
4.5.4 Ziffer 3: Streichung der Privilegierung beim Eingehen einer Ehe bzw. einer eingetragenen Partnerschaft (Variante 1 und 2)
70 Teilnehmende begrüssen die vorgeschlagene Streichung der Privilegierung beim Eingehen einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft.46
SO, Freikirchen.ch und SAV lehnen die Streichung ab; laut SO handle es sich um einen fakultativen Strafbefreiungsgrund.
4.5.5 Weitere Anliegen
BL schlägt vor zu prüfen, ob in Artikel 187 Ziffer 2 der Altersunterschied zwischen den Beteiligten von derzeit drei auf fünf Jahre erhöht werden sollte. Denn auch sexuelle Beziehungen zwischen Personen mit einem solchen Altersunterschied seien eine durchaus gelebte gesellschaftliche Realität, die nicht zwingend pönalisiert werden sollte.
CASTAGNA und Limita fordern, dass in Ziffer 4 die Geldstrafe gestrichen werden solle.
4.6 Gliederungstitel «Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre»
48 Teilnehmende stimmen der Streichung des Ausdrucks «Ehre» im zweiten Gliederungstitel zu.47 Zur Begründung wird verschiedentlich vorgebracht, gemäss IK sollten Vergewaltigung und sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person nicht als Straftat gegen die öffentliche Moral, die guten Sitten, die Ehre oder die Familie und die Gesellschaft definiert werden.
4 dieser Teilnehmenden schlagen vor, den Gliederungstitel neu «Angriff auf die sexuelle Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung» zu formulieren.48
FRI verlangt für die Artikel 187a bis 190 den Gliederungstitel «Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung».
45 ZG; ähnlich BE, JU, EKF, SVJ, StA UR, UNIBE.
46 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH, BJP, EVP, glp, GRÜNE, SP, SP Frauen*, Amnesty, Arbeitsgruppe, BIF, cfd, donne della sinistra, EFS, EKF, EKKJ, Frauen-Nottelefon, Frauenstreik-Kollektiv, Frauenverein Baden, Frauenzentrale ZH, FRI, humanrights.ch, IG Sexualerziehung, IKAGO, INSOS, InterAction, Juristinnen, Kinderschutz, Kinderanwaltschaft, KKPKS, LAVI, Limita, LOS, MM, Pink Cross, Post Beijing, SAJV, Sexuelle Gesundheit, SGF, SGFP (wohl zustimmend), SKF, SSK, Stadt ZH, StA UR, SVJ, SVSP, TGNS, UNIBE, UNICEF.
47 AG, AI, BE, BL, GL, SH, SZ, TG, TI, UR, EVP, glp, GRÜNE, SP, SP Frauen*, SGB, Aids-Hilfe, alliance F, Amnesty, Arbeitsgruppe, BIF, Brava, cfd, EFS, Frauenberatung, Frauen-Nottelefon, Frauenstreik, Frauenstreik-Kollektiv, Frauenverein Baden, Frauenzentrale ZH, FRI, GF, humanrights.ch, INSOS, InterAction, io lotto, Kinderschutz, LAVI, LOS, MM, Pink Cross, Post Beijing, Sexuelle Gesundheit, SGF, SKF, SKG, SKHG, TGNS.
48 BL, TI, SKG, SKHG.