Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 47 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts

4.7 Artikel 187a VE-StGB Sexueller Übergriff

4.7.1 Absatz 1 erste Tatvariante: Handeln «gegen den Willen» einer Person

4.7.1.1 Generelle Bemerkungen

Randtitel

GE und UNIL bemerken, der französische Randtitel «Atteintes sexuelles» sei ohne jede konkrete Bedeutung. Laut io lotto sollte der Randtitel auf Italienisch statt «Aggressione sessuale» besser «Abuso sessuale» lauten.

Verhalten des Opfers

69 Teilnehmende erwähnen, dass das Opfer bei einem Sexualdelikt in einen Schockzustand («Freezing») geraten und sich nicht wehren könne und der Täter deshalb kein Nötigungsmittel anwenden müsse.49 Dabei handelt es sich sowohl um Teilnehmende, die die «Nein-heisst-Nein»-Lösung befürworten, wie auch um solche, die die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung unterstützen.

33 Teilnehmende halten fest, es dürfe nicht sein, dass der Unterschied zwischen Vergewaltigung und «Geschlechtsverkehr gegen den Willen einer Person» – und damit die Bestrafung des Täters oder der Täterin – an der Reaktion des Opfers festgemacht werde.50

Argumente für die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung bzw. Zustimmungslösung

Verschiedene Teilnehmende führen aus, die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung setze vor allem gesellschaftspolitisch ein wichtiges Signal. So schreibt Amnesty, das vielleicht wichtigste Ziel der Gesetzesreform bestehe auch darin zu bekräftigen, dass die Gesellschaft bestimmte Verhaltensweisen nicht toleriere, sowie klarzustellen, dass Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung als Vergewaltigung betrachtet werde.51 SAJV erklärt, gesetzliche Regelungen hätten einen signifikanten Einfluss auf das Verhalten der Bevölkerung und somit auch auf die Entwicklung Jugendlicher.52 Auch EKF betont die gesellschaftspolitische Bedeutsamkeit der Modellwahl und führt weiter aus, in der strafrechtlichen Praxis dürfte sich die Wahl des Modells wesentlich weniger drastisch auswirken als bisweilen befürchtet, da sich die beiden Modelle in grossen Bereichen überlagern würden. In jenen Fällen, in denen ganz offensichtlich keine Zustimmung vorliege (überraschende sexuelle Handlungen insbesondere durch eine unbekannte Person, explizites oder konkludentes «Nein»), würden sich die Modelle nicht unterscheiden. In weniger klaren bzw. ambivalenten Fällen, die sich etwa im Rahmen einer (zunächst) einvernehmlichen sexuellen Begegnung abspielten, werde auch die Zustimmungslösung nicht zuletzt aus Gründen des Vorsatznachweises erfordern, dass der Meinungsumschwung und

49 So oder ähnlich: AI, AR, BL, GE, JU, LU, NE, NW, SO, TI, ZH, BJP [Jungliberale Basel, JUSO Basel-Stadt, Junge Grünliberale beider Basel, Junges Grünes Bündnis Nordwest, *jevp], EVP, FDP Frauen, GRÜNE, SGB, Aids-Hilfe, AJP, Amnesty, Arbeitsgruppe, Betroffenengruppe, BFH, BIF, Brava, cfd, EFS, EKF, EyesUp, Fachgremium, Fink, Frauenberatung, Frauenstreik, Frauenstreik-Kollektiv, FRI, LGBT, Frauenzentrale ZH, Geneva Pride, GF, humanrights.ch, IKAGO, INSOS, InterAction, io lotto, Juristinnen, Kampagne SP Frauen*, LAVI, LOS, männer.ch, MM, Network, Operation Libero, Pink Cross, Post Beijing, Roseraie, SAJV, Sexuelle Gesundheit, SKF, SKG, SKHG, Stadt ZH, Stiftung gegen Gewalt, SVK-OHG, SVSP, TGNS, UNIBE, UNIL, UNINE, Unser Recht, Viol-Secours.

50 So oder ähnlich: AR, BE, GE, JU, TI, Mitte, AJP, Amnesty, Arbeitsgruppe, BFH, BIF, Brava, cfd, Fachgremium, Frauenberatung, Frauen- Nottelefon, Frauenstreik, Frauenstreik-Kollektiv, Frauenzentrale ZH, Geneva Pride, humanrights.ch, INSOS, InterAction, io lotto, LAVI, OHB, Operation Libero, Roseraie, SAJV, SKHG, Stadt ZH, Stiftung gegen Gewalt, SVK-OHG.

51 Ebenso: Arbeitsgruppe, BIF, cfd, Frauenberatung, Frauen-Nottelefon, Frauenstreik-Kollektiv, Frauenzentrale ZH, INSOS; ähnlich InterAction.

52 Ähnlich UNICEF.