Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 47 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts

4.8.2 Ziffer 2: Streichung der Privilegierung beim Eingehen einer Ehe bzw. einer eingetragenen Partnerschaft

Die Streichung der Privilegierung beim Eingehen einer Ehe bzw. einer eingetragenen Partnerschaft wird von 52 Teilnehmenden begrüsst.101

SO lehnt die Streichung der Eheprivilegierung ab; es handle sich dabei um einen fakultativen Strafbefreiungsgrund.

4.8.3 Weitere Anliegen

CASTAGNA und Limita fordern die Aufnahme eines Absatz 2 in Artikel 188, in welchem das Vornehmen oder Verleiten zu Beischlaf oder beischlafsähnlichen Handlung mit einer Person nach Absatz 1 unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden soll.

4.9 Artikel 189 und 190 VE-StGB Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Bei den Bemerkungen zu Artikel 189 und 190 sind auch denjenigen zu Artikel 187a (vgl.

Ziff. 4.7.1) zu berücksichtigen. Namentlich ist zu beachten, dass viele Teilnehmenden einen neuen Aufbau von Artikel 189 und / oder 190 fordern.

4.9.1 Anpassung des abgenötigten Verhaltens (Ergänzung «Vornahme») in Artikel 189 Absatz 1 und 190 Absatz 1 (Variante 1 und 2)

41 Teilnehmende sind damit einverstanden, dass in Artikel 189 Absatz 1 und 190 Absatz 1 der Ausdruck «Vornahme» ergänzt und damit der Gesetzeswortlaut an die Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst wird.102

4.9.2 Keine Erhöhung der Mindeststrafe in Artikel 190 Absatz 1 (Variante 1 und 2)

21 Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass die Mindeststrafe in Artikel 190 Absatz 1 bei einem Jahr Freiheitsstrafe belassen wird.103

Es wird vorgebracht, eine Erhöhung der Mindeststrafe würde das richterliche Ermessen zu stark einschränken104 und es bestünde die Gefahr, dass bei der Beweiswürdigung ein strengerer Massstab angesetzt würde und es dadurch zu weniger Verurteilungen käme.105

Verschiedene Teilnehmende hingegen fordern eine höhere Mindeststrafe und allenfalls auch eine höhere Höchststrafe. So verlangen EVP und UNINE einen Strafrahmen von zwei bis 20 Jahre Freiheitsstrafe, SVP will Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahre und SGB drei bis zehn Jahre.

101 AG, AI, BE, BL, GL, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, ZH, EVP, GRÜNE, SP, SP Frauen*, SGB, Aids-Hilfe, Amnesty, Arbeitsgruppe, BIF, cfd, EKF, EKKJ, Frauenberatung, Frauen-Nottelefon, Frauenstreik-Kollektiv, humanrights.ch, IG Sexualerziehung, IKAGO, InterAction, INSOS, io lotto, KKPKS, Kinderschutz, LAVI, Limita, LOS, MM, Post Beijing, SAJV, Sexuelle Gesundheit, Stadt ZH, StA UR, SVSP, TGNS, Pink Cross, UNICEF, Zukunft CH.

102 AG, AI, BE, BS, GL, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH, EVP, glp, GRÜNE, Mitte, SGB, Anthamatten, CASTAGNA, EKF, EyesUp, frbb, Freikirchen.ch, FRI, IKAGO, Juristinnen, KKPKS, LAVI, Limita, Operation Libero, SAJV, SVF, SVSP, UNIBE, UNIL, UNINE.

103 AG, AI, BS, GL, LU, SG, SO, SZ, TG, UR, VD, Anthamatten, CASTAGNA, EKF, Freikirchen.ch, IKAGO, Juristinnen, Limita, SVR, UNIBE, UNIL.

104 AG, SZ, UNIL, SVR; ähnlich LU.

105 AG, SZ.