Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 45 Seiten
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Abbildung 2; Funktionsweise der Erhebungsdienste EETS und NETS
2.3 Zugelassene Anbieter / nationaler Anbieter
Wer zugelassener Anbieter in der Schweiz für EETS und NETS werden will, hat ein vierstufiges Zulassungsverfahren beim BAZG zu durchlaufen. Das Zulassungsverfahren und die an die Anbieter gestellten Anforderungen sind für alle gleich und nicht verhandelbar. Das Zulassungsverfahren und die Anforderungen an die Anbieter werden daher in der SVAV definiert.
Nebst den zugelassenen Anbietern für EETS und NETS wird im Erhebungsdienst NETS zusätzlich ein nationaler Anbieter zu beauftragen sein. Dieser ist nötig, weil den zugelassenen Anbietern für EETS und NETS aus Kostengründen kein Aufnahmezwang auferlegt werden soll. Nur der nationale Anbieter wird verpflichtet sein, jede in- oder ausländische abgabepflichtige Person unter Vertrag zu nehmen und sie mit einem Erfassungssystem auszurüsten. Der nationale Anbieter wird im Gegensatz zu den zugelassenen Anbietern in einem Vergabeverfahren nach dem Bundesgesetz vom 21. Juni 20198 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) ermittelt. Er hat nebst dem Aufnahmezwang die gleichen Grundanforderungen wie die zugelassenen Anbieter für EETS und NETS zu erfüllen. Das vierstufige Zulassungsverfahren ist in analoger Form Teil des Vergabeverfahrens nach BöB.
Alle Anbieter müssen verschiedene Aufgaben übernehmen, die bisher von der EZV erbracht worden sind. Dafür werden sie vom Bund entschädigt. Die Entschädigung ist abhängig vom Umfang der übernommenen Aufgaben.
2.4 Ermittlung der abgabepflichtigen Fahrleistung
Gegenwärtig wird die Abgabe mit einem von der EZV zugelassenen elektronischen Messsystem ermittelt. Dieses besteht aus dem im Motorfahrzeug eingebauten Fahrtschreiber oder Wegimpulsgeber sowie einem Erfassungsgerät (OBU II), das die massgebende Fahrleistung ermittelt und registriert (Art. 15 Abs. 1 SVAV9). Die Fahrleistung wird heute in Kilometern erfasst. Das Erfassungsgerät wird durch zugelassene Montagestellen eingebaut und dabei manipulationssicher mit dem