Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 45 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Bei Fahrzeugkombinationen mit fünf und mehr Achsen wird es in der Regel zu keiner Mehrbelastung kommen. Hier wirkt das zulässige Gewicht des Zuges bzw. das nationale Limit von 40 Tonnen regulierend.
Bei drei- und vierachsigen Fahrzeugkombinationen ist in Einzelfällen eine geringfügig höhere LSVA vorstellbar. Dem können Halterinnen und Halter aber selbst entgegenwirken: Entweder durch eine vorteilhafte Zusammensetzung und Auswahl ihres Fahrzeugparks oder indem sie das zulässige Gesamtgewicht des Motorfahrzeugs oder das zulässige Gewicht der Fahrzeugkombination durch die kantonale Zulassungsbehörde beschränken und im Fahrzeugausweis eintragen lassen. Aufgrund der Motion Hess «Flexiblere Ab- und Auflastung von Nutzfahrzeugen» (13.3572) sollen Auf- und Ablastungen in Zukunft jederzeit möglich sein. Für die dazu notwendige Revision des Strassenverkehrsgesetzes lief bis zum 12. Dezember 2020 das Vernehmlassungsverfahren.
2.6 Übersicht über die Erhebungsdienste und ihre Anbieter
EETS NETS NMTS
zugelassener zugelassener nationaler
Anbieter BAZG
Anbieter Anbieter Anbieter
Bestimmung
Zulassungs- Zulassungs- BöB-Vergabe-
der -
verfahren verfahren verfahren
Anbieter
Anzahl Anbie-
unbestimmt unbestimmt 11
ter Ausländische
ja ja ja, verpflichtet ja
Fahrzeuge Inländische
ja ja ja, verpflichtet ja
Fahrzeuge
Inländische Fahrzeuge: Kalendermonat
Abgabeperiode Ausländische Fahrzeuge: Von der Einfahrt ins Zollgebiet bis zur Ausfahrt aus
dem Zollgebiet
Zeitpunkt der Inländische Fahrzeuge: täglich
Anmeldung der Ausländische Fahrzeuge: nach der Ausfahrt oder täglich, solange sie sich im Fahrleistung Zollgebiet befinden
Anmeldung der
Fahrleistung Anbieter Anbieter Abgabepflichtige Person
durch
Frist für Mel- Ausl. Fahrzeuge:
dung von Stö- am gleichen Tag
5 Arbeitstage
rungen und Inländ. Fahrzeuge:
Ausfällen 5 Arbeitstage
Ausl. Fahrzeuge:
Ausl. Fahrzeuge: sofort sofort nach Übermitt-
nach Übermittlung der lung der Anmeldung
10 Tage nach Anmeldung Aktivierung Inländ. Fahrzeuge:
Übermittlung der Anmeldung Inländ. Fahrzeuge: 10 10 Tage nach Über-
Tage nach Übermittlung mittlung der Anmel-
der Anmeldung dung
Veranlagung je Anmeldung
Ausl. Fahrzeuge: Ausl. Fahrzeuge: Veranlagungs- je Anmeldung je Anmeldung
monatlich
verfügung Inländ. Fahrzeuge: Inländ. Fahrzeuge: mo-
monatlich natlich