Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 45 Seiten

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Bei Fahrzeugkombinationen mit fünf und mehr Achsen wird es in der Regel zu keiner Mehrbelastung kommen. Hier wirkt das zulässige Gewicht des Zuges bzw. das nationale Limit von 40 Tonnen regulierend.

Bei drei- und vierachsigen Fahrzeugkombinationen ist in Einzelfällen eine geringfügig höhere LSVA vorstellbar. Dem können Halterinnen und Halter aber selbst entgegenwirken: Entweder durch eine vorteilhafte Zusammensetzung und Auswahl ihres Fahrzeugparks oder indem sie das zulässige Gesamtgewicht des Motorfahrzeugs oder das zulässige Gewicht der Fahrzeugkombination durch die kantonale Zulassungsbehörde beschränken und im Fahrzeugausweis eintragen lassen. Aufgrund der Motion Hess «Flexiblere Ab- und Auflastung von Nutzfahrzeugen» (13.3572) sollen Auf- und Ablastungen in Zukunft jederzeit möglich sein. Für die dazu notwendige Revision des Strassenverkehrsgesetzes lief bis zum 12. Dezember 2020 das Vernehmlassungsverfahren.

2.6 Übersicht über die Erhebungsdienste und ihre Anbieter

EETS NETS NMTS

zugelassener zugelassener nationaler

Anbieter BAZG

Anbieter Anbieter Anbieter

Bestimmung

Zulassungs- Zulassungs- BöB-Vergabe-

der -

verfahren verfahren verfahren

Anbieter

Anzahl Anbie-

unbestimmt unbestimmt 11

ter Ausländische

ja ja ja, verpflichtet ja

Fahrzeuge Inländische

ja ja ja, verpflichtet ja

Fahrzeuge

Inländische Fahrzeuge: Kalendermonat

Abgabeperiode Ausländische Fahrzeuge: Von der Einfahrt ins Zollgebiet bis zur Ausfahrt aus

dem Zollgebiet

Zeitpunkt der Inländische Fahrzeuge: täglich

Anmeldung der Ausländische Fahrzeuge: nach der Ausfahrt oder täglich, solange sie sich im Fahrleistung Zollgebiet befinden

Anmeldung der

Fahrleistung Anbieter Anbieter Abgabepflichtige Person

durch

Frist für Mel- Ausl. Fahrzeuge:

dung von Stö- am gleichen Tag

5 Arbeitstage

rungen und Inländ. Fahrzeuge:

Ausfällen 5 Arbeitstage

Ausl. Fahrzeuge:

Ausl. Fahrzeuge: sofort sofort nach Übermitt-

nach Übermittlung der lung der Anmeldung

10 Tage nach Anmeldung Aktivierung Inländ. Fahrzeuge:

Übermittlung der Anmeldung Inländ. Fahrzeuge: 10 10 Tage nach Über-

Tage nach Übermittlung mittlung der Anmel-

der Anmeldung dung

Veranlagung je Anmeldung

Ausl. Fahrzeuge: Ausl. Fahrzeuge: Veranlagungs- je Anmeldung je Anmeldung

monatlich

verfügung Inländ. Fahrzeuge: Inländ. Fahrzeuge: mo-

monatlich natlich