Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 45 Seiten
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zahler am Weiterbetrieb der Fahrzeuge zu hindern. Das aufwändige Durchsetzen des Inkassos müsste weiterhin die EZV übernehmen.
Veranlagung der Anhänger nach zulässigem Ge- Der europäische Standard basiert auf der Anzahl samtgewicht Achsen. Eine Veranlagung nach zulässigem Ge-
samtgewicht würde die Anwendung interoperabler Lösungen einschränken oder gar verhindern.
Tabelle 1; Geprüfte Massnahmen
Mit LSVA III wird ein Wechsel auf ein modernes digitales Erhebungssystem erfolgen. Einerseits soll die Erfassung und Anmeldung der Fahrleistung für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter vereinfacht und andererseits die EZV von der Entwicklung und Herausgabe eines Erfassungsgerätes entbunden werden. Der Staat soll nur noch die Anforderungen vorgeben, nicht aber die Mittel für die Erhebung der Fahrleistungsdaten selbst. Grundsätzlich soll in diesem Bereich der freie Wettbewerb unter den Anbietern spielen. Der EETS als europäische Lösung belegt dessen Vorhandensein. Anfang 2021 wurde der erste Anbieter für den EETS-CH zugelassen, der 2020 für ausländische Fahrzeuge eingeführt wurde5. Weitere Anbieter befinden sich im Zulassungsverfahren. Damit im internationalen Verkehr tätige Schweizer Transporteure von den Vorteilen des EETS profitieren können, muss LSVA III einerseits auf dem EETS bzw. EETS-CH aufbauen und andererseits für nicht im internationalen Verkehr tätige Unternehmen einen dem EETS ähnlichen nationalen Erhebungsdienst bereitstellen.
1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20206 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 20207 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt.
Die erwarteten Investitionskosten im Rahmen von ungefähr 142 Millionen Franken sowie die jährlichen Betriebskosten zwischen 11–20 Millionen Franken (vgl. Ziffer 4.1.1) sind in der Finanzplanung 2022–2024 nicht zusätzlich eingestellt. Bereits bisher waren gewisse Mittel für die Schwerverkehrsabgabe eingestellt (Infrastruktur, Vollzug). Die aktuellen Betriebskosten der LSVA
betragen jährlich rund 17 Millionen Schweizer Franken; hinzu kommen weitere Vollzugsaufwände. Die prognostizierten Betriebskosten liegen somit im Rahmen des aktuellen Budgets. Im Übergang zum neuen System dürften gewisse zusätzliche Aufwände für den Parallelbetrieb hinzukommen. Die erwarteten Investitions-, Vollzugs- und Betriebskosten werden im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft genauer präzisiert, und die Finanzierung des Mittelbedarfs wird geprüft.
Die Schweizer Verkehrspolitik bezweckt unter anderem den Güterschwerverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Diese Politik ist breit abgestützt und auch beim Schweizer Stimmvolk herrscht dazu Konsens: 1992 mit der Zustimmung zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale
(NEAT), 1994 mit der Annahme des Alpenschutzartikels und 1998 mit dem Ja zur LSVA und der FinöV-Vorlage zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte. Mit dem vorliegenden Geschäft wird die Strategie des Bundesrates konsequent weiterverfolgt und das Ziel der Verlagerung des Güterschwerverkehrs gefestigt. Die Verlagerung des Güterschwerverkehrs auf die Schiene bzw. der nach Emissionsklasse gestaffelte LSVA-Tarif führen direkt oder indirekt zur Reduktion der CO2- Emissionen des Schwerverkehrs. Die Realisierung von LSVA III hat somit auch einen positiven Einfluss auf die Erreichung der Klimaziele und die nachhaltige Entwicklung der Schweiz.
Zudem sichert die Vorlage langfristig die LSVA-Einnahmen und damit eine solid finanzierte Verkehrsinfrastruktur. LSVA III ist eng mit der Digitalisierung und Weiterentwicklung der EZV verbunden und steht im Einklang mit der E-Government-Strategie des Bundesrates und der «digitalen Schweiz». Die digitalen Prozesse zur Erhebung der LSVA werden zum Vorteil der Abgabepflichtigen und der Verwaltung ausgebaut.
5 AS 2018 1521, SR 641.811.423
6 BBL 2020 1777
7 BBL 2020 8385