Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 45 Seiten
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3. NMTS (nationaler manueller Mautdienst): Lösung für Fahrzeuge ohne EETS- oder NETS-Vertrag.
EETS und NETS sind vergleichbar. Beide Dienste werden von zugelassenen Anbietern betrieben, die ihren Kunden je Fahrzeug ein System zur Erfassung der Fahrleistung zur Verfügung stellen und die damit erfassten Daten dem BAZG zur Berechnung der Abgabe übermitteln.
Beim EETS für ausländische Fahrzeuge stellt das BAZG die Abgabe den zugelassenen EETS-Anbietern in Rechnung. Sie tragen das Inkassorisiko bei ihren Kunden. Beim EETS für inländische Fahrzeuge und beim NETS stellt das BAZG die Abgabe wie bis anhin direkt der in- bzw. ausländischen abgabepflichtigen Person in Rechnung. Beim NETS ist neben den zugelassenen Anbietern ein nationaler Anbieter vorgesehen, der als «Auffanganbieter» für all jene abgabepflichtigen Personen dient, welche mit keinem zugelassenen Anbieter einen Vertrag eingehen wollen oder können.
Der manuelle Mautdienst NMTS wird durch das BAZG betrieben. Er stellt die Lösung für Ausnahmefälle dar. Einerseits ist er für inländische Motorfahrzeuge vorgesehen, die von der Ausrüstungspflicht mit einem Erfassungssystem befreit werden (z. B. Wenigfahrer). Andererseits für ausländische Motorfahrzeuge, wenn diese bei der Einfahrt in die Schweiz mit keinem Erfassungssystem ausgerüstet sind bzw. wenn deren EETS-Erfassungssystem defekt ist. In einem solchen Fall werden sie wie nicht ausgerüstete Fahrzeuge behandelt. Als Letztes kommt NMTS bei Motorfahrzeugen im Erhebungsdienst EETS zum Zug, falls ihr Erfassungssystem im Zollgebiet Störungen aufweist oder ausfällt.
Die drei Erhebungsdienste sind durchlässig. Sie sind für in- und ausländische Fahrzeuge zugänglich (vgl. nachfolgende Abbildung).
Abbildung 1; Erhebungsdienste
Die folgende Abbildung zeigt die Funktionsweise der neuen Erhebungsdienste EETS und NETS mit ihrem Daten- und Geldfluss auf.