Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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könnten. Dies hängt in erster Linie von der Entwicklung des Gefährdungsstatus der Arten ab.

Die Gebiete nach Artikel 7a werden voraussichtlich über die Schweiz verteilt in unterschiedlichen Gewässertypen zu liegen kommen. Bei Äschen und Nasen werden sie primär in mittleren bis grossen Flüssen im Mittelland liegen, bei Flusskrebsen eher in kleinen Mittellandgewässern in den Oberläufen der Einzugsgebiete.

Art. 12 Sachüberschrift, Abs. 1bisund 2

Der neue Absatz 1bislegt fest, dass der Bund den Kantonen Abgeltungen an die Kosten für die Erhaltung der Gebiete nach Artikel 7a gewährt. Mit der neuen Abgeltungsregelung ist auch die Anpassung der Sachüberschrift erforderlich. Zur Erhaltung zählen sämtliche Schutz- und Unterhaltsmassnahmen. Die Revitalisierung der Gebiete wird durch das entsprechende Programm finanziert.

Treffen die Kantone Massnahmen, die über den blossen Schutz und Unterhalt hinausgehen und fallen diese nicht unter die Revitalisierung, so können sie weiterhin Finanzhilfen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a beantragen.

Absatz 2 wird dahingehend geändert, dass er nicht nur Finanzhilfen, sondern auch die Abgeltungen nach Absatz 1biserfasst. Zudem bemisst sich die Höhe der Finanzhilfe bzw. Abgeltung nach der Bedeutung und neu auch nach der Wirksamkeit der Massnahme. Wie heute soll die Höhe der Finanzhilfen höchstens 40 Prozent der Kosten betragen.

6.4 Auswirkungen auf die öffentliche Hand

6.4.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative geht der Bund von Mehrkosten für den Bund von 100 Millionen Franken pro Jahr aus. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen übertragen dem Bund vereinzelt neue Aufgaben, u.a. die Schaffung von Planungsinstrumenten, Grundlagenarbeiten, die Festlegung von Vorgaben für die Kantone und Aufsichtsfunktionen. Die Kosten hierfür dürften überschaubar bleiben.

Die Beiträge im Rahmen von Programmvereinbarungen verursachen Mehrkosten beim Bund. Damit wird der Aufwand für die Sicherung, die ökologische Aufwertung und den Unterhalt von Schutzgebieten sowie für den ökologischen Ausgleich abgegolten. Für die Vernetzung werden mit Ausnahme der Wildtierkorridore keine wesentlichen Mehrkosten angenommen.

Die geschätzten Kosten setzten sich wie folgt zusammen:

- Schutzflächenziel 17 Prozent und Förderung der Vernetzung: Die Aufwendungen für den Zuwachs der Schutzgebietsfläche auf mindestens 17 Prozent werden auf 35 Millionen Franken geschätzt. Dieser Betrag leitet sich ab aus den heutigen Investitionen des Bundes von rund 110 Millionen Franken pro Jahr für 13,4 Prozent der Landesfläche, der Annahme eines proportionalen Zuwachses sowie Aufwendungen für Grundlagen, Planung,