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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
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3Für die Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen der jeweiligen Neuwagenflotte werden Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper mit CO2- Emissionen von weniger als 50 g CO2/km wie folgt berücksichtigt:
a. im Jahr 2020: 2-fach;
b. im Jahr 2021: 1,67-fach;
c. im Jahr 2022: 1,33-fach.
4Die Mehrfachberücksichtigung von Fahrzeugen nach Absatz 3 erfolgt nur bis zu einer Verminderung der durchschnittlichen CO2-Emissionen der jeweiligen Neuwagenflotte von total höchstens 9,3 g CO2/km gemäss WLTP. Im Jahr 2020 erzielte Verminderungen, deren Umfang mit den bis Ende 2020 angewandten Messmethoden bestimmt worden ist, werden mit dem Faktor 1,24 multipliziert.
Art. 36 Berücksichtigung von Ökoinnovationen
Verminderungen durch den Einsatz von Ökoinnovationen nach Artikel 33 werden bei der Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen einer Neuwagenflotte mit höchstens 7 g CO2/km berücksichtigt.
Art. 37 Berücksichtigung von synthetischen Treibstoffen
1Der Umfang der CO2-Verminderung, die aufgrund der Verwendung von synthetischen Treibstoffen nach Artikel 18 des CO2-Gesetzes berücksichtigt wird, berechnet sich nach Anhang 5.
2Das Gesuch um Berücksichtigung einer CO2-Verminderung muss folgende Informationen enthalten:
a. Angaben zum Importeur;
b. vollständige Angaben zum Inverkehrbringen des synthetischen Treibstoffs, einschliesslich der Art und der Menge des Treibstoffs;
c. Nachweise, aus denen hervorgeht, dass die Person, die den synthetischen Treibstoff in Verkehr bringt, die betreffende Treibstoffmenge dem Gesuchsteller zurechnet.
3Grossimporteure beantragen dies beim BFE bis zum 31. Januar des Folgejahres.
7. Abschnitt: Quellen der Daten für die Berechnung der Zielvorgabe und der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagenflotte
Art. 38
Die für die Berechnung der individuellen Zielvorgabe und für die Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagenflotte verwendeten Daten müssen