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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
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einem Dokument entstammen, das vom Fahrzeughersteller, von einer staatlichen Behörde oder von einer in Anhang 2 TGV25 aufgeführten Prüfstelle oder einer ausländischen Prüfstelle ausgestellt worden ist und dem COC gleichwertig ist.
8. Abschnitt: Festlegung und Erhebung der Ersatzleistung
Art. 39 Festlegung der Höhe der Ersatzleistung
1Das UVEK legt die Beträge nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 des CO2-Gesetzes jährlich vor dem 1. Januar des Jahres fest, für das die Beträge gelten. Die Beträge sind in Anhang 7 aufgeführt. Das UVEK stützt sich bei der Festlegung auf die in der Europäischen Union geltenden Beträge gemäss Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/631 und gemäss Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/1242.
2Für die Umrechnung der Beträge von Euro in Schweizerfranken gilt der Mittelwert der Devisen-Tageskurse im Verkauf der zwölf Monate vor dem 30. Juni des Vorjahres.
Art. 40 Ersatzleistung bei Grossimporteuren
1Überschreiten die durchschnittlichen CO -Emissionen einer Neuwagenflotte die in-
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dividuelle Zielvorgabe, so verfügt das BFE die Ersatzleistung.
2Emissionen, welche die individuelle Zielvorgabe überschreiten, werden zur Berechnung des zu entrichtenden Betrags auf das nächste Zehntel Gramm CO2/km abgerundet.
3Bezahlt ein Grossimporteur die Ersatzleistung nicht fristgerecht, so schuldet er einen Verzugszins. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) legt den Zinssatz fest.
Art. 41 Quartalsweise Anzahlungen
1Das BFE kann Grossimporteuren quartalsweise Anzahlungen in Rechnung stellen, insbesondere wenn:
a. die durchschnittlichen CO2-Emissionen einer Neuwagenflotte die individuelle Zielvorgabe im laufenden Jahr um mehr als 5 g CO2/km überschreitet;
b. der Grossimporteur Sitz im Ausland hat;
c. gegen den Grossimporteur Betreibungen hängig sind oder ein Verlustschein vorliegt.
2Übersteigen die geleisteten Anzahlungen die Ersatzleistung für die Neuwagenflotte des gesamten Jahres, so erstattet das BFE die Differenz zuzüglich eines Rückerstattungszinses zurück.