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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten

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i. eine Bestätigung des Betreibers der Anlagen, dass die Angaben vollständig und richtig sind.

3Das BAFU kann weitere Angaben verlangen, soweit es diese für die Beurteilung des Monitorings benötigt.

4Ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit des Monitoringberichts, so kann das BAFU auf Kosten des Betreibers die Überprüfung der Daten durch ein geeignetes Fachbüro anordnen. Ergibt die Überprüfung, dass der Monitoringbericht fehlerhaft ist, wird er korrigiert.

Art. 91 Anrechnung von nationalen Bescheinigungen

Emissionsverminderungen, die zur Ausstellung von nationalen Bescheinigungen nach Artikel 105 führen, gelten im Hinblick auf die Erfüllung der Verminderungsverpflichtung als Treibhausgasemissionen des jeweiligen Betreibers von Anlagen. Sie sind im Monitoringbericht entsprechend zu erfassen.

Art. 92 Anrechnung von internationalen Bescheinigungen

Hält ein Betreiber von Anlagen seine Verminderungsverpflichtung nicht ein und wird die Zielvereinbarung nicht durch das BFE angepasst, kann er die Anrechnung von internationalen Bescheinigungen beantragen. Dazu muss er nachweisen, dass:

a. die in der Zielvereinbarung vorgesehenen Massnahmen aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr umsetzbar sind;

b. allfällige Ersatzmassnahmen zeitnah umgesetzt wurden und kein Potential für zusätzliche wirtschaftlich tragbare Ersatzmassnahmen mehr besteht; und

c. die Ersatzleistung bei Nichteinhaltung der Verminderungsverpflichtung (Art. 37 CO2-Gesetz) die Wettbewerbsfähigkeit des Betreibers der Anlagen erheblich beeinträchtigen würde.

Art. 93 Anrechnung von Produkteverbesserungen ausserhalb der eigenen

Anlagen

1Emissionsverminderungen, die ein Betreiber von Anlagen aufgrund von Produkteverbesserungen ausserhalb seiner Produktionsanlagen jedoch im Inland erzielt, können auf Gesuch hin an die Erfüllung der Verminderungsverpflichtung angerechnet werden, wenn sie:

a. den Anforderungen der Artikel 105–117 sinngemäss entsprechen; und

b. in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Betreibers stehen.

2Für das Verfahren gelten die Artikel 105–117 sinngemäss.

Art. 94 Anpassung der Verminderungsverpflichtungen

1Das BAFU passt an: