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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten

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a. zu einer wesentlichen Verminderung der Treibhausgasemissionen (Art. 55– 57 CO2-Gesetz) beziehungsweise der Vermeidung von Schäden (Art. 58 CO2- Gesetz) beitragen; und

b. zusätzlich zur Wirkung von Förderungen nach anderen Erlassen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

2Massnahmen, Projekte und Programme, die einen inländischen Bezug aufweisen und eine innovative Technologie voranbringen, haben bei der Mittelvergabe Vorrang.

3Keine Beiträge werden ausgerichtet für Massnahmen, Projekte und Programme, die:

a. eine der Voraussetzungen gemäss Anhang 26 erfüllen; oder

b. zur Zielerreichung von Betreibern von Anlagen beitragen, die am Emissionshandel teilnehmen oder eine Verminderungsverpflichtung abgeschlossen haben.

Art. 175 Rechnung des Klimafonds

1Die Fondsrechnung besteht aus einer Erfolgsrechnung, einer Bilanz und einer Investitionsrechnung.

2Die Erfolgsrechnung weist mindestens aus:

a. als Ertrag: Die Einlagen in Form von zweckgebundenen Einnahmen aus:

1. der CO2-Abgabe,

2. der Flugticketabgabe,

3. der Abgabe Allgemeine Luftfahrt,

4. der Versteigerung von Emissionsrechten,

5. Ersatzleistungen;

b. als Aufwand:

1. die Entnahmen nach den nachfolgenden Abschnitten;

2. die Abschreibungen auf Aktiven.

3Die Bilanz erfasst alle Aktiven und Verpflichtungen sowie das Eigenkapital.

4Die Investitionsrechnung weist die Investitionsausgaben nach den nachfolgenden Abschnitten und die Investitionseinnahmen aus.

5Das BAFU führt die Rechnung des Klimafonds.

Art. 176 Reserve des Klimafonds

1Als Reserve dient das Eigenkapital des Klimafonds. Die Reserve dient ausschliesslich der Deckung von Ertragsschwankungen. Sie beträgt höchstens 1 000 Millionen Franken. Das Eigenkapital wird nicht verzinst.

2Die Höhe der Reserve wird alle vier Jahre überprüft.

3Überschreitet die Reserve den Höchstbetrag nach Absatz 1, so wird der überschüssige Betrag in der folgenden Vierjahresperiode mittels Mindereinlage in den Klima-