Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 57Fedlex · Erläuternder Bericht

zu einem Treibhausgaseffizienzziel nach Artikel 86 oder einem Massnahmenziel nach Artikel 87 verpflichtet haben, dürfen Projekte nach den Artikeln 105 und 107 durchführen. Nationale Bescheinigungen sind aber im entsprechenden Monitoring als Emissionen auszuweisen (Abs. 4).

Absatz 5 definiert den Umsetzungsbeginn als Zeitpunkt, zu welchem sich die Gesuchstellende finanziell massgeblich gegenüber Dritten verpflichtet. Typischerweise ist dies der Abschluss von Bau- oder Kaufverträgen für wesentliche Komponenten. Ob eine finanzielle Verpflichtung massgeblich ist, hängt einerseits von ihrem Verhältnis zu den geplanten Gesamtinvestitionen und andererseits von ihrem Bestimmungszweck ab. Werden die Emissionsverminderungen mit internen, organisatorischen Massnahmen erzielt, gilt der Zeitpunkt des entsprechenden Entscheids als Umsetzungsbeginn.

Art. 106 Anforderungen an die Bescheinigungen für die Speicherung von Kohlenstoff

Mit der Revision des CO2-Gesetzes werden biologische und geologische Speicherungen von Kohlenstoff (Senkenleistungen) für den Kompensationsmechanismus zugelassen. Aufgrund von Massnahmen erhöhte Senkenleistungen beispielsweise von Böden, Agroforstsystemen oder Wäldern sind grundsätzlich zugelassen. Die Speicherungen von Kohlenstoff sollen mithilfe von vorhandenen natürlichen Senken (Boden oder Wald) nachhaltig erfolgen, sodass diese auch langfristig Speicherpotenzial aufweisen. Im Fall eines Waldes als biologische Senke dient beispielsweise die Waldverjüngung diesem Zweck, wobei neben der Senkenleistung auch die Waldfunktionen gemäss Artikel 1 des Waldgesetzes26 sowie die Bodenqualität (z.B. keine Versauerung des Bodens) erhalten bleiben sollen. Um der Klima- und Energiepolitik Rechnung zu tragen und um die Schnittstellen zu anderen klimapolitischen Aktivitäten des Holz- und Waldsektors effizient zu bewirtschaften, sollte sich die Berechnung der erzielten Senkenleistung auf ein nationales Referenzszenario abstützen. Als geologische Speicherung von Kohlenstoff kommen beispielsweise Tiefenspeicher im Untergrund oder in nicht organische Baustoffe in Frage.

Projekte und Programme, die eine Erhöhung der Senkenleistungen von Kohlenstoff bezwecken, müssen die Permanenz dieser zusätzlichen Kohlenstoffspeicherung sicherstellen. Gemäss bundesrätlichem Entscheid vom 28. August 2019 sollen der Ausstoss von Treibhausgasen und die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre spätestens im Jahr 2050 in einem Gleichgewicht sein (Netto-Null-Emissionen)27. Mit erhöhten Senkenleistungen kompensierte verkehrsbedingte CO2-Emissionen dürfen somit als Mindestanforderung 30 Jahre nach Wirkungsbeginn, konsequenterweise aber auch danach, nicht in die Atmosphäre entweichen (Abs. 1 Bst. a). Als System zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit wird für Projekte und Programme in der Schweiz eine Anmerkung im Grundbuch verlangt (vgl. Art. 116).

Die Anforderungen nach Artikel 105 Absatz 1 und 2 müssen zudem erfüllt werden (Abs. 1 Bst. b). Um das Risiko von Doppelzählung der Senkenleistung zu vermeiden, muss die Systemgrenze des Projekts so gewählt sein, dass der gespeicherte Kohlenstoff nicht bei anderen klimapolitischen Instrumenten angerechnet wird (Bst. c). Dies wäre unter anderem der Fall, wenn CO2 durch den Betrieb von Anlagen im EHS emittiert und im Anschluss als Kompensationsprojekt gespeichert würde, insbesondere wenn der Betreiber der Anlagen im EHS zunächst kostenlose Emissionsrechte und später für die Einlagerung der gleichen Tonnen CO2 Bescheinigungen erhalten würde. Projekte oder Programme zur Speicherung von Kohlenstoff sollen zudem nicht Projekte oder Programme zur Verminderung von Emissionen konkurrenzieren (Bst. d). Damit soll vermieden werden, dass Projekte zur Erhöhung von Senkenleistungen umgesetzt werden, um neue Emissionen aus fossilen Quellen zu speichern.

Eine sogenannte Umkehrung findet statt, wenn der gespeicherte Kohlenstoff aus einer Senke entweicht und der Speicher zu einer Quelle wird: Denkbar ist insbesondere die Freisetzung durch einen Waldbrand (biologische Senken) oder durch Bohrungen, welche undichte Stellen zur Oberfläche erzeugen (geologische Senken). Als Folge einer solchen Umkehrung können die Bescheinigungen, die für die ursprünglich gespeicherten und dann entwichenen Tonnen CO2 ausgestellt wurden, nicht mehr für die

26 SR 921

27 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76206.html