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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten

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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …

16.3 Die elektronische Stimmabgabe ist von sämtlichen anderen Anwendungen

klar getrennt.

17. Tests des Systems

17.1 Die Funktionen, die für die Sicherheit des Systems relevant sind (Sicher-

heitsfunktionen), werden getestet, und die Tests werden mit Testplänen, erwarteten und tatsächlichen Testergebnissen dokumentiert.

Der Testplan:

 legt die auszuführenden Tests fest;

 beschreibt die Szenarien für jeden Test, einschliesslich allfälliger Abhängigkeiten von den Ergebnissen anderer Tests.

Die erwarteten Ergebnisse müssen die Ergebnisse aufzeigen, die bei erfolgreicher Testausführung erwartet werden.

Die tatsächlichen Ergebnisse müssen mit den erwarteten Ergebnissen übereinstimmen.

17.2 Es wird eine Analyse der Testabdeckung erstellt. Diese umfasst den Nach-

weis, dass:

 die in der Testdokumentation definierten Tests und die funktionalen Spezifikationen der Schnittstellen übereinstimmen;

 alle Schnittstellen vollständig getestet wurden.

17.3 Es wird eine Analyse der Testtiefe durchgeführt. Diese umfasst den Nach-

weis, dass:

 die in der Testdokumentation definierten Tests und die Teilsysteme, die sich auf Sicherheitsfunktionen und Module beziehen, die eine Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit spielen, übereinstimmen;

 alle Teilsysteme, die mit den in den Spezifikationen genannten Sicherheitsfunktionen zusammenhängen, getestet wurden;

 alle Module, die bei der Gewährleistung der Sicherheit eine Rolle spielen, getestet wurden.

18. Organisation der Informationssicherheit

18.1 Alle Rollen und Verantwortlichkeiten für den Betrieb des Systems werden

präzise definiert, zugeordnet und kommuniziert.

18.2 Für Einrichtungen zur Informationsverarbeitung der Infrastruktur wird ein

Autorisierungsprozess eingerichtet.

18.3 Die Risiken im Zusammenhang mit Dritten (Auftragnehmer wie Lieferan-

ten, Dienstleister usw.) werden identifiziert und über angemessene vertragliche Vereinbarungen soweit nötig reduziert. Die Einhaltung der Vereinbarungen wird während ihrer Laufzeit angemessen überwacht und überprüft.