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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten

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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …

Beschreibung Betroffenes Sicherheitsziel (nach Art. 4 Abs. 3)

13.36 Malware beeinflusst Stimmberechtigte Schutz der für die Stimmbe-

bei der Meinungsbildung. rechtigten bestimmten Informationen vor Manipulationen

13.37 Ein interner Angreifer manipuliert die Schutz der für die Stimmbe-

Informationswebsite bzw. das Ab- rechtigten bestimmten Informastimmungsportal und täuscht so die tionen vor Manipulationen Stimmberechtigten.

13.38 Ein interner Angreifer schreibt Keine missbräuchliche Ver-

Stimmberechtigten vor, ob und wie sie wendung von Beweisen zum abzustimmen oder zu wählen haben. Stimmverhalten

Nach der Entschlüsselung findet er in

der Infrastruktur Belege, dass sich die

Stimmberechtigten an die Instruktio-

nen gehalten haben.

13.39 Ein externer Angreifer schreibt Keine missbräuchliche Ver-

Stimmberechtigten vor, ob und wie sie wendung von Beweisen zum abzustimmen oder zu wählen haben Stimmverhalten

und verlangt von ihnen einen Beleg,

dass sie sich an die Instruktionen

gehalten haben.

14. Feststellung und Meldung von Sicherheitsereignissen und -schwächen; Handhabung von Sicherheitsereignissen und -verbesserungen

14.1 Ein Monitoringsystem der Infrastruktur erkennt die Zwischenfälle, die die

Sicherheit oder die Verfügbarkeit des Systems gefährden könnten, und alarmiert das zuständige Personal. Das Personal behandelt Zwischenfälle gemäss vordefinierten Verfahren. Krisenszenarien und Rettungspläne dienen als Leitlinie (darin inbegriffen ist ein Plan, der gewährleistet, dass die auf den Urnengang bezogenen Aktivitäten weitergeführt werden können) und kommen bei Bedarf zur Anwendung.

Fehler bei der Registrierung der Stimme in den Kontrollkomponenten und in der Urne müssen erkannt werden. Dabei müssen weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Fehler verfügbar sein, um die Ursache zu erkennen und zu beheben. Festgestellte Vorfälle sind der auf kantonaler Ebene verantwortlichen Stelle zu melden.

14.2 Auf der Infrastruktur werden Protokolle erstellt, deren Erfassung, Über-

tragung und Speicherung gegen Manipulationen resistent sind (Systemprotokolle). Die Protokolle sind untereinander konsistent und ermöglichen bei der Untersuchung von vermuteten Manipulationen oder Fehlern die Rückverfolgung der relevanten Ereignisse. Sie dienen als Belege für die