Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/65: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) · 10 Seiten

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1. Ausgangslage

Am 17. März 2016 reichte Ständerat Konrad Graber seine parlamentarische Initiative (pa. Iv.) 16.414 «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle»1 ein. Die Initiative fordert die Verankerung der Möglichkeit eines Jahresarbeitszeitmodells auf Gesetzesstufe und für den Dienstleistungssektor eine Flexibilisierung der Bestimmungen zur Arbeits- und Ruhezeit im Arbeitsgesetz vom 13. März 19642 (ArG). Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) sowie die nationalrätliche Schwesterkommission (WAK-N) entschieden hatten, der pa. Iv. Folge zu geben, erarbeitete die WAK-S einen Vorentwurf aus und schickte diesen zusammen mit dem Entwurf zur pa. Iv. Keller-Sutter 16.423 «Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten» vom 4. September bis 4. Dezember 2018 in die Vernehmlassung.

Um einigen im Rahmen der Vernehmlassung geäusserten Kritiken Rechnung zu tragen, nahm die WAK-S Anpassungen an der Vorlage vor. Trotz dieser Anpassungen konnten die Vorbehalte nach Ansicht des Bundesrats kaum substanziell entkräftet werden. Weil die WAK-S zudem bei der Erarbeitung der Vorlage auf einen expliziten Einbezug der für diese Thematik massgeblichen Sozialpartner verzichtet hatte, erachtete der Bundesrat die Erfolgschancen dieser Revisionsvorlage als gering.3

In der Folge wurde in der WAK-S die Idee aufgeworfen, anstelle einer Gesetzesrevision eine Lösung auf Verordnungsstufe zu suchen. Ein solches Vorgehen wurde vom Departementschef WBF begrüsst und auch von Seiten der Gewerkschaften positiv beurteilt. Das SECO erhielt den Auftrag, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen Vorschlag für die Einführung eines besonderen Jahresarbeitszeitmodells in der Verordnung 2 vom 10. Mai 20004 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) zu erarbeiten. Daraufhin wurde die weitere Behandlung der pa. Iv. Graber sistiert.

2. Vorverfahren und Konsultationen

Nachdem der Departementschef WBF die Unterstützung des SECO zur Suche einer Lösung auf Verordnungsebene zugesichert hatte, erarbeiteten die Verbände, die hinter der Lancierung der pa. Iv. Graber standen (Allianz Denkplatz Schweiz5 und die Plattform6) einen ersten Verordnungsentwurf und präsentierten diesen in der Sitzung der Eidgenössischen Arbeitskommission (EAK) vom 3. September 2020. Dort wurde gefordert, einen runden Tisch zur vertieften Diskussion der Vorlage durchzuführen. Diese Sitzung fand am 15. Januar 2021 in einer erweiterten Runde unter Beteiligung aller betroffenen Sozialpartner statt.

Im Anschluss daran erarbeitete das SECO basierend auf die Diskussion und das ursprüngliche Anliegen der pa. Iv. Graber einen möglichst ausgewogenen Entwurf für eine Regelung eines besonderen Jahresarbeitszeitmodells auf Verordnungsstufe im Hinblick auf das Vernehmlassungsverfahren.

1BBl 2019 3937

2 SR 822.11

3BBl 2019 6553

4 SR 822.112

5allianz denkplatz schweiz (allianz-denkplatz-schweiz.ch)

6Home – die plattform | la plateforme (die-plattform.ch)