Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/68: Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums und Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen · 11 Seiten
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Ausführungsverordnungen zur Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betref-
fend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
3 Vernehmlassungsverfahren
3.1 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
Mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement damit beauftragt, über die «Totalrevision der Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums [VZAG] sowie die Änderungen der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen [VVWAL] und der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen [AsylV 1]» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses fand in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 22. Dezember 2021 statt. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft und die interessierten Kreise wurden eingeladen, sich zur Vorlage zu äussern.
Insgesamt sind 30 Stellungnahmen eingegangen. 21 Kantone, drei politische Parteien (GPS, Die Mitte, SP), die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) sowie fünf weitere interessierte Kreise (AsyLex, HEKS, SFH, SGB und Sosf) haben eine Stellungnahme eingereicht. Die Kantone GR, OW, SG und SZ sowie fünf andere Teilnehmende (Centre Patronal, Flughafen Zürich, SGV, SVR und VSAA) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Für die detaillierten Stellungnahmen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.2
3.2 Hauptergebnisse
Alle Kantone, die sich zur Vernehmlassung geäussert haben sowie die SGB und die VKM, begrüssen die Vorlage. Seitens der Kantone wird insbesondere die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Einsatz der polizeilichen kantonalen Begleitpersonen begrüsst. Der Kanton BS (sowie AsyLex, HEKS und SFH) verweist drauf, dass der Bund sich für die ausnahmslose Einhaltung der Grundrechte bei allen Einsätzen der Agentur einsetzt. Der Kanton SO weist zur Regelung AsylV1 darauf hin, dass eine frühe und aktive Information über Beschwerdemöglichkeit bei Frontex falsche Hoffnungen wecken könnte. Der Kanton TI macht eine allfällige Ressourcenknappheit zur Erfüllung der neuen kantonalen Verpflichtungen geltend.
Von den drei politischen Parteien, die sich vernehmen liessen, unterstützt Die Mitte die Vorlage; ein Ausstieg der Schweiz aus Frontex steht für sie nicht zur Diskussion. Denn dadurch würden geltend gemachte Missstände nicht behoben. Unzulässige Praktiken können besser aufgedeckt und vermieden werden, wenn die Schweiz auch mit eigenem Personal vor Ort engagiert ist. Die GPS hat verschiedene Anpassungsbegehren hinsichtlich die nationalen Zuständigkeiten für die Zusammenarbeit mit der Agentur, die Freiwilligkeit der Einsätze, den Datenaustausch und die Strafverfolgung. Schliesslich haben sie Anregungen zur Finanzierung der neuen Rechtsschutzbestimmungen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens. Wie die GPS hat auch die SP Anliegen in Zusammenhang mit der in der ViZG verankerten Strafverfolgung. Sie verlangen zudem einen Ausbau der Informationspflicht über die Beschwerdemöglichkeit.
Von den weiteren interessierten Kreisen lehnt Sosf die Übernahme und Umsetzung dieser Weiterentwicklung ab. Zudem steht insbesondere AsyLex der vorgeschlagenen Umsetzung der Vorlage kritisch gegenüber. Unter anderem verlangt sie, wie auch die SP, einen Ausbau der in
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