Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/68: Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums und Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen · 11 Seiten
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Ausführungsverordnungen zur Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betref-
fend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
der ViZG verankerten Strafverfolgung, eine Verlängerung der Fristen, und zusätzliche Bestimmungen zur Unterstützung von Opfern von Grundrechtsverletzungen durch Mitarbeitende der Agentur. Die SFH möchte die Schengen-Zusammenarbeit nicht aufs Spiel setzen. HEKS und SFH begrüssen zwar grundsätzlich die Vorlage, haben aber Bedenken zur Umsetzung von einzelnen Punkten, wie den ausgebauten Rechtsschutz im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, den Datenschutz und der Unabhängigkeit von Kontroll- und Beschwerdemechanismen der Agentur. Schliesslich begrüsst auch die SGB die Vorlage im Grundsatz, hat aber Anliegen in Zusammenhang mit dem Datenschutz, der Erhöhung der Einsatzzulagen und der Unterstützung von Opfern und Tätern im Rahmen eines Frontex-Einsatzes.
4 Ergebnisse im Einzelnen
4.1 Totalrevision der VZAG zur ViZG
Zollgesetz als Grundlage und Vertretung BAZG im Verwaltungsrat von Frontex
Gemäss GPS solle im Rahmen der Zollrechtsrevision geprüft werden, ob nicht eine neue, separate gesetzliche Grundlage für die Regelung der Frontex-Einsätze geschaffen werden sollte. Sie sieht es kritisch, dass allein das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Schweiz im Verwaltungsrat vertreten soll.
Ausstieg aus Frontex
Ein Ausstieg der Schweiz aus Frontex steht für Die Mitte nicht zur Diskussion und würde allfällige Missstände in keiner Weise beheben. Unzulässige Praktiken seien aufzudecken und besser zu vermeiden, wenn die Schweiz auch mit Personal des Schweizer Grenzwachtkorps vor Ort engagiert sei und auf allfällige Missstände bezüglich Rechtsverletzungen hinweisen könne.
Neuer Titel aufgrund der vollständigen Überarbeitung des ViZG
AsyLex bedauert, dass die vollständige Überarbeitung der Verordnung und insbesondere ihre Umbenennung die Entwicklung der europäischen Politik zur Steuerung der Migrationsströme an den EU-Grenzen nun widerspiegle. Sie nennt das im Oktober von der Zeitung Le Monde aufgedeckte Beispiel der Beteiligung von Frontex-Drohnen an Push-backs und Pull-backs von Migranten in Libyen. Sie erinnert daran, dass der UN-Menschenrechtsrat diese Beteiligung von EU-Staaten nach einer Fact-Finding-Mission in dem Land als potenzielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft habe.
Direkt anwendbare Regeln der EU-Frontex-Verordnung
Sosf stört sich daran, dass gemäss dem Erläuternden Bericht die Anpassung der nationalen Verordnung den Grundsätzen folge, dass die direkt anwendbaren Regeln der EU-Frontex-Verordnung in der ViZG nicht erwähnt würden und dass sie soweit als möglich auf bestehende Erlasse verweise. Statt Übersicht und Klarheit im Detail zu schaffen, werde auf andere Gesetzestexte verwiesen und Redundantes wiederholt.