Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/69: Änderung des Tabaksteuergesetzes · 16 Seiten

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Anhebung von Steuern als unerlässliche, aber nicht ausreichende Massnahme zur nachhaltigen Senkung des Tabakkonsums in der Schweiz zu betrachten sei.

Die EKSN räumt jedoch ein, dass eine zu hohe Besteuerung von E-Zigaretten aus gesundheitlicher Sicht gegenwärtig negative Auswirkungen haben könnte. Denn es habe sich gezeigt, dass ein höherer Preis von E-Zigaretten die Konsumentinnen und Konsumenten dazu animiere, auf die schädlicheren Tabak-Zigaretten umzusteigen. Die Besteuerung von E-Zigaretten sei deshalb im Gesamtkontext der Besteuerung aller nikotinhaltigen Produkte zu betrachten. Dabei habe sich die Besteuerung nach der Schädlichkeit der verschiedenen Produkte zu richten. Würden die Preise respektive die Steuern bei den übrigen nikotinhaltigen nicht gleichzeitig erhöht, verfehle die Besteuerung von E-Zigaretten ihre Wirkung. In der aktuellen Situation erachtet die EKSN die vorgeschlagene Besteuerung von E-Zigaretten als zu hoch. Sie empfiehlt deshalb, bei der vorliegenden TStG-Revision nur eine minimale Steuer für E-Zigaretten einzuführen, gleichzeitig aber jene für herkömmliche Zigaretten massiv zu erhöhen.

Die EKSN erachtet zudem die höhere Besteuerung von geschlossenen gegenüber offenen Systemen als bedenklich. Dies, weil die gesundheitlichen Risiken bei ersteren als geringer einzustufen seien.

Professor Jean-François Etter von der medizinischen Fakultät der Universität Genf warnt in seiner Stellungnahme ebenfalls davor, die Steuersätze für E-Zigaretten zu hoch anzusetzen. Dies würde die Attraktivität von elektronischen gegenüber herkömmlichen Zigaretten vermindern. Dem geringeren Schadenspotential (– 95 %) müsse bei der Besteuerung Rechnung getragen werden. Nur so gelinge es, Raucherinnen und Raucher vom Tabakkonsum abzubringen und sie zu motivieren, auf die weit weniger schädlichen E-Zigaretten umzusteigen. Gleichzeitig könnten mit der Besteuerung Personen davon abgehalten werden, überhaupt mit dem Rauchen anzufangen. Er plädiert deshalb – wie die EKSN – dafür, die Steuern für herkömmliche Zigaretten, die im internationalen Vergleich tief seien, zu erhöhen und jene für E-Zigaretten möglichst tief zu halten.

GREA (Groupement Romand d’études des addictions) lehnt die unterschiedliche Besteuerung von offenen und geschlossenen E-Zigarettensystemen ab und fordert stattdessen eine einheitliche Besteuerung aller nikotinhaltigen Produkte entsprechend ihrem Schadenspotential. Dafür sei ein System einzuführen, das die verschiedenen nikotinhaltigen Produkte nach ihrer Schädlichkeit kategorisiere und bei dem die Steuersätze entsprechend variieren würden. Die Kompetenz, die Steuersätze festzulegen, sei dem BAG zu übertragen. Dies, damit die Steuersätze jeweils schnell den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden könnten.

mfe (Haus- und Kinderärzte Schweiz) schlägt vor, zusätzlich die Geräte von E-Zigaretten zu besteuern.

3.4.5 Einzelpersonen

Zur Vorlage äusserten sich ausserdem 468 Einzelpersonen. Inhaltlich sind die Voten weitestgehend identisch mit jenen von Betreiberinnen und Betreibern von Shops mit E-Zigaretten (vgl. Ziffer 3.5.3). Die grosse Mehrheit ist grundsätzlich einverstanden mit der Besteuerung von E-Zigaretten. Nur ganz wenige lehnen die Besteuerung generell ab. Dies in erster Linie mit dem Hinweis, dass eine Besteuerung von tabakfreien Produkten von der Logik her nicht ins Tabaksteuergesetz gehöre und der Gesundheitspolitik zuwiderlaufe.

Kritisiert wird durchwegs die Höhe der Steuersätze. Es wird beantragt, diese so zu senken, dass sie den weniger schädlichen Wirkungen von E-Zigaretten Rechnung tragen; nikotinfreie Liquids seien zudem von der Steuer auszunehmen. Die Steuern seien unabhängig vom Erhebungsaufwand der Behörden zu bemessen. Ausserdem müsste die Steuer auf nikotinhaltigen E-Zigaretten massiv tiefer sein als diejenige auf allen andern auf dem Markt erhältlichen Tabakprodukten. Nur so bestehe ein Anreiz, auf die weit weniger schädlichen