Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/69: Änderung des Tabaksteuergesetzes · 16 Seiten

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3.2.2 Höhe der Steuern

FDP, SVP, Wirtschaft und Handel sowie viele Einzelpersonen finden, die Steuer sei zu hoch und müsse gesenkt werden. Sonst fehle der Anreiz für Raucherinnen und Raucher, auf die weit weniger schädlichen E-Zigaretten umzusteigen. Ausserdem bestehe die Gefahr von Schwarzmärkten sowie zunehmendem Schmuggel und Einkaufstourismus, was sich negativ auf die Ergiebigkeit der Steuer auswirke. Auf dieses Risiko weisen auch die Kantone NE, VS und ZH hin.

Weiter wird vorgebracht, die vorgeschlagenen Steuersätze würden dem verminderten Schädlichkeitspotential von E-Zigaretten (– 95 %) nicht gerecht. Dem parlamentarischen Auftrag, dem geringeren Risikoprofil bei der Besteuerung Beachtung zu schenken, werde so nicht genügend Rechnung getragen.

Tiefere Steuersätze seien aber auch angezeigt, weil Konsumentinnen und Konsumenten sonst auf steuerfreie Substanzen ausweichen und damit selber Liquids herstellen würden. Dies könne ein gesundheitliches Risiko für eine grosse Gruppe von Nutzerinnen und Nutzer darstellen.

Auch aus Gesundheitskreisen (Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten [EKSN], Université de Genève) wird vereinzelt darauf hingewiesen, dass es in der aktuellen Situation – ohne gleichzeitige Erhöhung der Steuern auf tabakhaltigen Produkten – vor allem darum gehe, die Steuern auf E-Zigaretten tief anzusetzen. Dies, um Raucherinnen und Raucher zum Umsteigen zu motivieren.

In der Mehrheit sprechen sich die Organisationen aus Gesundheit, Sport, Jugend und Konsum jedoch aus präventiven Gründen für höhere Steuern aus.

3.2.3 Besteuerungsart

FDP und SVP sprechen sich gegen die unterschiedliche Besteuerung von offenen und geschlossenen E-Zigarettensystemen aus. Aus Gründen der Praktikabilität seien beide Systeme einheitlich nach der Flüssigkeitsmenge zu besteuern.

Bei Wirtschaft und Handel sind die Meinungen gespalten. Die Fachgeschäfte und der Branchenverband Swiss Vape Trade Association (SVTA) akzeptieren die unterschiedliche Besteuerung von offenen und geschlossenen Systemen. Sie fordern jedoch, ausschliesslich nikotinhaltige Liquids zu besteuern. Vorschläge für eine kombinierte Besteuerung nach Kleinhandelspreis und Nikotinmenge lehnen sie ab, da dies zu einer massiv schlechteren Preispositionierung gegenüber Tabakprodukten führe. Demgegenüber sprechen sich die Vernehmlassungsteilnehmenden aus Wirtschaft und Handel (u. a. economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, British American Tobacco Schweiz, Swiss Cigarette) für eine einheitliche Besteuerung beider Systeme nach der Flüssigkeitsmenge aus, unabhängig davon, ob diese Nikotin enthält oder nicht. Auch die EKSN vertritt diese Auffassung.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) fordert für sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte (ausgenommen offene E-Zigarettensysteme) eine kombinierte Besteuerung nach Nikotinanteil und Kleinhandelspreis inklusive einer Mindeststeuer. Dies mit Verweis auf einen wirksamen Jugendschutz. Rund zwei Drittel aller Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Jugend und Konsum schliessen sich dieser Forderung an. Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die SP sowie die Kantone BL und SH erachten eine Mindeststeuer als opportun.