Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/69: Änderung des Tabaksteuergesetzes · 16 Seiten
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3.3 Weitere Diskussionspunkte
3.3.1 Revision TStG
Während AT Schweiz und EKSN beantragen, das TStG einer Totalrevision zu unterziehen, lehnen die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden aus Wirtschaft und Handel weitere Anpassungen, die über die vorliegende Gesetzesanpassung hinausgehen, ab.
3.3.2 Kompetenz zur Steueranpassung
Diverse Vernehmlassungsteilnehmende haben sich dazu geäussert, wer die Kompetenz zur Anpassung der Tabaksteuer haben soll. Allerdings herrscht diesbezüglich Uneinigkeit. Während etwa der Brancheverband SVTA dafür plädiert, die Kompetenz beim Parlament zu belassen, sprechen sich einzelne Kantone, economiesuisse und die EKSN dafür aus, diese dem Bundesrat zu übertragen.
Ein Vernehmlassungsteilnehmer aus dem Präventionsbereich schlägt vor, die Kompetenz sei dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu übertragen. Dies, damit die Steuersätze jeweils schnell den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden könnten.
3.3.3 Monitoring
Einzelne Organisationen aus Gesundheits- und Präventionskreisen (u. a. AT Schweiz) fordern vom Bund, künftig die Verkaufszahlen von Tabak- und Nikotinprodukten zu erheben und regelmässig und detailliert über die Entwicklung der Produkte auf dem schweizerischen Tabak- und Nikotinmarkt zu berichten.
3.3.4 Tabakpräventionsabgabe
Mehrere Kantone sowie Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Jugend und Konsum fordern die Abgabe zugunsten des Tabakpräventionsfonds auf zusätzliche Tabak- und Tabakersatzprodukte auszuweiten oder auch den bestehenden Ansatz zu erhöhen. Von den politischen Parteien äusserte sich die EVP zur Tabakpräventionsabgabe und folgt dabei dem Vorschlag der AT Schweiz. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende fordern darüber hinaus einen Teil der Tabaksteuer selbst für Präventionsmassnahmen einzusetzen.
3.4 Ergebnisse nach Vernehmlassungsgruppe
3.4.1 Kantone
Sämtliche Kantone befürworten die Änderung des TStG respektive die Besteuerung von E-Zigaretten und unterstützen die Vorlage grundsätzlich. Der präventive Charakter der Steuer respektive der Jugendschutz wird häufig positiv hervorgehoben. Einzelne Kantone wünschen sich jedoch weitergehende Massnahmen und fordern zusätzlich eine Präventionsabgabe oder die Verwendung eines Teils der Steuereinnahmen für den Tabakpräventionsfonds (TPF). SH fordert zudem, für einen wirksamen Jugendschutz sei eine Mindeststeuer im Gesetz zu verankern. BL beantragt, die Steuersätze für sämtliche tabak- und nikotinhaltigen Produkte zu vereinheitlichen und dabei eine Mindeststeuer einzuführen. Dies in Verbindung mit einer kombinierten Besteuerung, wie sie bereits bei Zigaretten angewandt werde.
Um möglichst schnell auf technologische und Markt-Entwicklungen sowie auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können, möchten einzelne Kantone dem Bundesrat die Kompetenz übertragen, die Tabaksteuer anzupassen. Unter anderem wird angeregt, ein Monitoring einzuführen, um die Auswirkungen der Besteuerung auf den Markt und auf das Konsumverhalten zu beobachten. Dies aber vor allem auch mit Blick auf die Entwicklung der Steuersätze im Ausland. Es gelte, die möglichen negativen Auswirkungen auf den