Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/69: Änderung des Tabaksteuergesetzes · 16 Seiten
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Markt (Schmuggel, Schwarzmarkt, Einkaufstourismus und Onlinehandel) und damit auf die Steuereinnahmen zu beachten. So weisen z. B. die Kantone VS und ZH darauf hin, dass die Besteuerung bei einem zu hohen Steuersatz zu den erwähnten negativen Folgen führen könne. Auch NE schreibt, dass die in der Vorlage geplanten Steuersätze im Durchschnitt fast dreimal so hoch seien, wie jene in den Ländern der EU. Ausserdem würden sie nicht das geringere Schadenspotential von E-Zigaretten widerspiegeln und müssten deshalb gesenkt werden.
3.4.2 Politische Parteien
Die SVP lehnt die Besteuerung von E-Zigaretten ab: Die Annahme der 19.3958 Motion SGK-S verlange, dass dem verminderten Risikoprofil von E-Zigaretten Rechnung zu tragen sei. Der Bund schätze dieses auf 95 Prozent, schlage nun aber ein vermindertes Risikoprofil von 77 Prozent vor, weil sonst der finanzielle Aufwand für die Erhebung der Steuer nicht gedeckt sei. Dies hätte eine Überbesteuerung um das Fünffache zur Folge, was nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche. Wenn schon eine Steuer eingeführt werde, sei diese unabhängig vom Erhebungsaufwand festzulegen.
Die SVP fordert zudem, die differenzierte Besteuerung von geschlossenen und offenen Systemen aufzuheben. Während der Flüssigkeitsgehalt in einer E-Zigarette klar messbar sei, sei dies beim Nikotingehalt schwieriger. Zudem wäre ein aufwändiger Kontrollapparat notwendig. Wenn eine Besteuerung erfolge, dann seien aus Gründen der Praktikabilität alle E-Zigaretten entweder per Milliliter oder allenfalls mittels eines alternativen Mengenmasses (z. B. Gewicht) zu besteuern.
Die Mitte, FDP, SP und EVP unterstützen die Besteuerung von E-Zigaretten.
Die Mitte schreibt, die Steuerbefreiung sei damit begründet worden, E-Zigaretten könnten eine Ausstiegsvariante zum herkömmlichen Zigarettenkonsum sein. Heute müsse man Gegenteiliges feststellen; E-Zigaretten könnten als Einstieg zum klassischen Zigarettenkonsum führen. Ausserdem könnten diese neuen Produkte bald einen erheblichen Anteil des Konsums ausmachen. Der Verzicht auf eine Besteuerung würde dazu führen, dass gewichtige Einnahmen aus der herkömmlichen Tabakbesteuerung für die AHV und IV wegfallen würden. Trotz der fiskalisch motivierten Funktion der Tabaksteuer scheine eine differenzierte Besteuerung bei E-Zigaretten angezeigt. Aufgrund des geringeren Schädlichkeitspotentials sei ein tieferer Steuersatz nachvollziehbar.
Die FDP weist darauf hin, dass die Auswirkungen auf das Kauf- und Konsumverhalten infolge einer Steuer auf E-Zigaretten nicht genau abschätzbar seien. Einerseits könne die Besteuerung bei Jugendlichen eine präventive Wirkung entfalten, andererseits sei ein Umstieg auf herkömmliche Zigaretten möglich. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Produkte künftig vermehrt im Ausland bezogen würden oder der Schmuggel zunehme. Um negative Auswirkungen zu minimieren, fordert die FDP, einen Steuersatz zu wählen, der sich am Ausland orientiere, aber dennoch dem grösseren Aufwand der Verwaltung Rechnung trage. Der Praktikabilität und Einfachheit halber sei unabhängig vom E-Zigaretten-System und Nikotingehalt eine Besteuerung pro Milliliter Flüssigkeit vorzunehmen. Diese Art der Besteuerung habe sich im Ausland bewährt. Es sei eine Besteuerung zu bevorzugen, die sich einfach umsetzen lasse und die Bürokratie tief halte.
Die SP fordert, im Hinblick auf einen wirksamen Jugendschutz eine Form der Mindestbesteuerung auf sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte. Dies könne auch bedeuten, dass nicht nur eine separate Besteuerung von E-Zigaretten, sondern auch eine Anpassung bzw. Erhöhung der Steuersätze für klassische Rauchwaren erfolge. Wichtig sei zudem, künftige wissenschaftliche Erkenntnisse und Marktentwicklungen in die Festlegung der neuen Steuertarife einfliessen zu lassen.
Die EVP begrüsst die Besteuerung von E-Zigaretten als effiziente Massnahme zugunsten der Tabakprävention. Sie regt an, die Kompetenz zur Tabaksteuererhöhung dem Bundesrat