Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/71: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung, Anhang 1 und Anhang 2 · 11 Seiten

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Damit ergeben sich die folgenden Änderungen:

Versorgungsgebiet bisher Konzessionen Neues Versorgungsgebiet mit Konzession bisher ab 2025

Region Arc Lémanique (Nr. 2) 4 mit Leistungs- Arc Lémanique, 1 Konzession mit Leisauftrag tungsauftrag und Abgabenanteil

Region Bern (Nr. 10) 2 mit Leistungs- Bern, 1 Konzession mit Leistungsauftrag auftrag und Abgabenanteil

Region Solothurn-Olten (Nr. 14) 1 mit Leistungs- Solothurn, 1 Konzession mit Leistungsaufauftrag trag und Abgabenanteil

Region Aargau (Nr. 15) 1 mit Leistungs- Aargau, 1 Konzession mit Leistungsaufauftrag trag und Abgabenanteil

Region Basel (Nr. 17) 2 mit Leistungs- Basel, 1 Konzession mit Leistungsauftrag auftrag und Abgabenanteil

Region Innerschweiz West (Nr. 19) 1 mit Leistungs- Zentralschweiz, 1 Konzession mit Leisauftrag tungsauftrag und Abgabenanteil

Region Innerschweiz Nord (Nr. 21) 1 mit Leistungs-

auftrag

Region Innerschweiz Süd (Nr. 22) 1 mit Leistungs-

auftrag

Region Zürich-Glarus (Nr. 23) 3 mit Leistungs- Zürich, 1 Konzession mit Leistungsauftrag auftrag und Abgabenanteil.

Region Zürich (Nr. 24) 1 mit Leistungs- Der Kanton Glarus ist nicht mehr Teil dieauftrag ses Versorgungsgebiets. Vgl. Versorgungsgebiet Südostschweiz.

Region Stadt Zürich (Nr. 25) 1 mit Leistungs-

auftrag

Region Ostschweiz West (Nr. 29) 1 mit Leistungs- Ostschweiz, 1 Konzession mit Leistungsauftrag auftrag und Abgabenanteil

Region Ostschweiz Ost (Nr. 30) 1 mit Leistungs-

auftrag

• Die bisherigen Versorgungsgebiete mit Konzession, Leistungsauftrag und Abgabenanteil

werden im Grundsatz beibehalten. Anpassungen erfolgen entlang der in Ziffer 2.3 erwähnten Grundsätze.

• Bisher war der Kanton Glarus Teil des Versorgungsgebiets Zürich-Glarus. Neu wird er Teil des

Versorgungsgebiets Südostschweiz, so wie es heute bereits beim Regionalfernsehversorgungsgebiet Südostschweiz der Fall ist.

Vgl. Beilage 1: Versorgungsgebiete der kommerziellen Lokalradios

4.4 Komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios – wichtigste Änderungen

Die wichtigsten Änderungen sind die Folgenden:

• Die neun bisher bestehenden Versorgungsgebiete werden beibehalten.

• In Lugano wird ein neues Versorgungsgebiet geschaffen. Bisher war in der italienischsprachi-

gen Schweiz kein solches vorgesehen. Nun wird diese Lücke geschlossen.