Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/73: Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung · 16 Seiten

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VOGW

Der sgv unterstützt die Schaffung der VOGW vorbehaltlos.

Der SGB findet die Schaffung einer Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft unterstützenswert. Allerdings ist er der Meinung, dass der VSG als Branchen- und Lobbyverband nicht die geeignete Organisation für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist. Im Weiteren sollte der Betrieb des Monitoringsystems nicht durch den VSG, sondern durch den Fachbereich Energie oder allenfalls durch das BFE übernommen werden.

3.5. Weitere interessierte Kreise

Im Rahmen der Vernehmlassung sind von 16 Unternehmen, Verbänden und Organisationen Stellungnahmen eingetroffen. Deren Stellungnahme sind nachfolgend zusammengefasst.

VOEW

Die IG Detailhandel, der Migros-Genossenschafts-Bund, die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr und die Swissgrid begrüssen die vorliegende Änderung der VOEW.

Das Centre Patronal befürwortet die Vorlage, vorbehältlich der Stellungnahmen der Vertreter der betroffenen Sektoren.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE erachtet die Umsetzung eines Monitoringsystems zur Überwachung der Versorgungslage als notwendig und zweckmässig. Hingegen lehnt er redundante Monitoringsysteme ab, deshalb solle auch im Hinblick auf ein geplantes Monitoring Energiereserve gemäss Revision StromVG geprüft werden, ob das Monitoring zum Beispiel durch Anpassung oder gezielte Erweiterung des Überwachungsprozesses durch die ElCom gewährleistet werden könnte.

Die Alpiq steht der Anpassung der VOEW kritisch gegenüber, die Axpo lehnt sie ab. Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Monitoringsystems ist aus Sicht der beiden Unternehmen nicht gegeben, da das Monitoring und die Überwachung der Versorgungssicherheit der Schweiz mit elektrischer Energie bereits heute eine der Kernaufgaben der ElCom sei.

Die Alpiq, die Axpo und der VSE befürchten, dass durch den Aufbau des neuen Monitoringsystems Doppelspurigkeiten und zusätzliche Datenlieferpflichten für Stromversorgungsunternehmen entstehen. Insbesondere auch, da sich der Umfang des Monitorings anhand der Vernehmlassungsunterlagen kaum abschätzen lasse. Der VSE lehnt die Ausweitung von Auskunftspflichten der Stromunternehmen gegenüber den Behörden sowie eine uneingeschränkte Datenweitergabe zwischen Behörden oder gegenüber Swissgrid ab. Datenerhebungen seien aus Gründen des administrativen Aufwands bei den betroffenen Unternehmen und der Tatsache, dass auch hochsensible Marktdaten betroffen sind, auf das Minimum und die für die behördlichen Aufgaben zwingend erforderlichen Inhalte zu beschränken. Zudem seien im Umgang mit den erhobenen Daten die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Daten sind ausschliesslich von den berechtigten Stellen und zum vorgesehenen Zweck zu nutzen.

Um Doppelspurigkeiten zu verhindern, würde es die Alpiq begrüssen, wenn die bestehenden Überwachungsprozesse bei der ElCom und dem Bundesrat durch gezielte und effektive Kenngrössen bezüglich