Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/73: Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 18. August 2021 das WBF beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist endete am 18. November 2021.
Inhalt dieser Vorlage ist einerseits eine Anpassung der bereits bestehenden Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW; SR 531.35). Damit soll die nationale Netzgesellschaft Swissgrid beauftragt werden, zugunsten der WL ein Monitoringsystem zur Elektrizitätsversorgung zu betreiben.
Diese Verordnungsanpassung stösst grossmehrheitlich auf Zustimmung. Vorbehalte vorwiegend aus der Energiewirtschaft betreffen insbesondere befürchtete Doppelspurigkeiten mit Überwachungsaufgaben und Monitoringsystemen anderer Bundesstellen (insbesondere der ElCom).
Andererseits ist die Schaffung einer neuen Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der WL im Bereich Gaswirtschaft (VOGW) vorgesehen. Ihr Zweck ist die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) für die Vorbereitung von Massnahmen der WL in einer schweren Gasmangellage infolge von Marktstörungen. Konkret ist die Schaffung einer Organisation zur Krisenintervention und der Aufbau eines Monitoringsystems vorgesehen.
Der in der VOGW vorgesehene Aufbau einer Organisation zur Krisenintervention als auch eines Monitoringsystems wird grundsätzlich befürwortet. Die Aufgabenübertragung an den VSG wird hingegen von breiten Kreisen abgelehnt, weil diesem als privater Lobby- und Branchenverband die für diese Aufgabe notwendige Neutralität fehle. Widerstand kommt aus der Politik (Die Mitte, SP), aus der Wirtschaft (Swissmem, scienceindustries, Lonza, IG Erdgas, Alpiq, Axpo) sowie seitens der WEKO. Kritisiert wird auch der Zeitpunkt der Aufgabenübertragung, da für die Regulierung des Gasmarktes in der Schweiz noch keine gesetzliche Grundlage (Gasversorgungsgesetz (GasVG)) besteht. Befürchtet werden u. a. zusätzliche Verzerrungen in einem Markt, in dem bis dato kein wirksamer Wettbewerb herrscht.
1. Ausgangslage
Öffentliche Aufgaben wie beispielsweise Aufgaben im Bereich der Marktbeobachtung oder Vollzugstätigkeiten im Rahmen von Vorbereitungs- und Interventionsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) kann der Bundesrat gestützt auf Artikel 60 des Landesversorgungsgesetzes (LVG; SR 531) an Organisationen der Wirtschaft übertragen.
Um im Bereich der Stromversorgung seine Aufgabe in der normalen Lage und bei einer Strombewirtschaftung zu erfüllen, ist der Fachbereich Energie der WL auf ein Monitoringsystem angewiesen, welches Informationen zur aktuellen Versorgungslage sowie zur kurz- bis mittelfristigen Entwicklung in der Stromversorgung aufbereitet. Swissgrid verfügt als einzige Akteurin in der Strombranche bereits heute über die meisten, für das Monitoring der WL notwendigen Informationen und über die erforderlichen Kenntnisse für eine fundierte Beurteilung der Versorgungslage.
Auch im Gasbereich kann der Fachbereich Energie der WL die nötigen Vorbereitungsmassnahmen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Fall einer unmittelbar drohenden oder bereits