Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/73: Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung · 16 Seiten

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bestehenden schweren Gasmangellage nicht alleine treffen. Bei den vorhandenen Bewirtschaftungsmassnahmen besteht Stand heute keine volle Einsatzfähigkeit. Dies unter anderem aufgrund des in den vergangenen Jahren stattgefundenen Strukturwandels in der Gasbranche.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Bewirtschaftungsmassnahmen im Gassektor benötigt es deshalb eine koordinierende Stelle, welche regional verankert ist. Diese regionale Verankerung kann die Abteilung Gas des Fachbereichs Energie aufgrund der grossen Anzahl zu involvierender Akteure nicht abbilden. Der VSG hingegen vereinigt die rund 90 Gasversorgungsunternehmen sowie alle grossen Gasimporteure, total sechs. Die Verbandsmitglieder decken damit praktisch vollständig den Netzbetrieb von der Landesgrenze bis zu den Endkunden ab sowie verantworten über 95% des gesamten Gasimportes. Damit vertritt der VSG die überwiegende Mehrheit der Marktakteure und verfügt über die notwendige regionale Verankerung.

Der Bundesrat hat am 18. August 2021 das WBF beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. In diesem Bericht werden die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst.

2. Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage

Die Vernehmlassungsvorlage besteht aus zwei Teilen.

Einerseits soll mit einer Anpassung der bereits bestehenden Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft die nationale Netzgesellschaft Swissgrid beauftragt werden, für den Fachbereich Energie ein Monitoringsystem zur Beurteilung der Stromversorgung zu entwickeln und zu betreiben. Das Monitoringsystem soll insbesondere Aufschluss über die Lage der Eigenversorgung in der Schweiz sowie die aktuelle Versorgungs- und Marktsituation liefern. Dabei lässt das Aggregationslevel der verwendeten Daten grundsätzlich keine Rückschlüsse auf Informationen von einzelnen Marktteilnehmern zu. Der Fachbereich Energie legt die konkreten Anforderungen ans Monitoringsystem fest und überwacht, ob die Swissgrid ihre Aufgaben gemäss VOEW wahrnimmt.

Andererseits ist die Schaffung einer neuen Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich Gaswirtschaft vorgesehen. Ihr Zweck ist die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an den VSG für die Vorbereitung von Massnahmen der WL in einer schweren Gasmangellage infolge von Marktstörungen.

So soll im Gasbereich eine Kriseninterventionsorganisation KIO analog dem OSTRAL Modell aus dem Strombereich aufgebaut werden. Diese KIO soll beim VSG als Branchenorganisation der Gaswirtschaft angesiedelt sein. Zur Unterstützung der KIO bei fachlichen, organisatorischen sowie administrativen Aufgaben soll zudem beim VSG eine Stabsstelle geschaffen werden.

Weiter soll der VSG mit dem Aufbau eines Monitoringsystems für den Fachbereich Energie betraut werden, damit Entwicklungen auf dem Gasmarkt, soweit sie versorgungsrelevant sind, frühzeitig beurteilt und auch antizipiert werden können.