Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/73: Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung · 16 Seiten

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ordiniert werden können, schlagen die IG Erdgas und die Lonza vor, die Kriseninterventionsorganisationen in der Organisation OSTRAL, ergänzt mit dem notwendigen Gas-Fachwissen, zusammenzuführen. Die Branchenverbände Swissmem und scienceindustries regen an, Alternativen zum VSG bei der Übertragung von öffentlichen Aufgaben zu prüfen. Dabei solle auch geprüft werden, ob es nicht zweckmässiger wäre, die OSTRAL und die KIO in einer Organisation zusammenzuführen.

Die IG Detailhandel, die IG Erdgas, die Lonza und der Migros-Genossenschafts-Bund sind der Ansicht, dass die in der Verordnung zur Krisenintervention vorgesehene Organisation möglichst neutral sein müsse. Zudem sollen sowohl Gasnetzspezialisten als auch Verbraucher darin vertreten sein. Auch von Swissmem und scienceindustries wird die Vertretung von Grossverbrauchern in der Krisenorganisation gefordert.

Die IG Erdgas und die Lonza erachten eine Auftragserteilung an den VSG als nicht nachvollziehbar: Der VSG werde von Verbraucherseite als nicht-neutrale, nicht-vertrauenswürdige Organisation wahrgenommen und habe während Jahren die Marktöffnung aktiv verzögert und den neuen Anbietern und drittversorgten Verbrauchern diskriminierende Regeln aufgezwungen. Schon gestützt auf seine Statuten vertrete der VSG ausschliesslich die Interessen der Branche, d. h. der Schweizer Gaswirtschaft.

Aus Sicht von der IG Detailhandel, der IG Erdgas, der Lonza, der Migros-Genossenschafts-Bund

und der Wettbewerbskommission WEKO müsse eine neutrale Organisation mit dem Aufbau und Betrieb eines Monitoringsystems betraut werden, da diese Stelle in den Besitz von sensiblen Marktdaten komme. Für den IG Erdgas und die Lonza komme eine Offenlegung von (sensitiven) Daten gegenüber dem VSG für die Grossverbraucher nicht infrage. Sollte mit dem Aufbau und dem Betrieb eines Monitoringsystems nicht zugewartet werden können bis das GasVG in Kraft tritt, sollte die Aufgabe nach Ansicht der IG Detailhandel ausgeschrieben und einer neutralen Organisation übertragen werden. Als geeignet würde beispielsweise die Provisiogas erachtet, da sie bereits im Kontakt mit der wirtschaftlichen Landesversorgung und mit allen Gasimporteuren sei und zudem über Informationen über die Zweistoffanlagen verfüge. Diese Einschätzung wird auch von der IG Erdgas, der Lonza, dem Migros-Genossenschafts-Bund geteilt.

Die WEKO stellt den Antrag, dass ein von der Gaswirtschaft rechtlich und funktionell (personell, organisatorisch, informatorisch und hinsichtlich der Ressourcenausstattung) entflochtener sowie vollständig unabhängiger Akteur das Monitoringsystem zur Beobachtung der Versorgungslage betreibe, die hierfür erforderlichen Daten erhebe und diese dem Fachbereich Energie der WL zugänglich mache. Es sei darauf zu verzichten, den VSG als Interessenverband der Gasnetzbetreiber in diese Funktion einzusetzen. Die WEKO schlägt vor, dass der Monitoringsystembetreiber beispielsweise beim BWL oder einer anderen geeigneten Bundesstelle administrativ anzugliedern.

Um potentielle Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, beantragt die WEKO ausdrücklich in der VOGW zu verankern, dass der Monitoringsystembetreiber durch geeignete Massnahme sicherzustellen hat, dass Personen des Fachbereichs Energie der WL, welche hauptberuflich bei einem GVU tätig sind, keine Kenntnis über den Verbrauch oder andere wirtschaftlich sensible Informationen von einzelnen Akteuren erhalten können.

Für die IG Erdgas und für die Lonza ist die Anforderung «Echtzeit» zu hinterfragen. Ihrer Ansicht nach wären bereits stündliche Werte mehr als genügend genau.

Für die privatim ist nicht ersichtlich, weshalb bloss die Mitglieder des Fachbereichs Energie (Artikel 2 Absatz 3 VOEW) explizit der Verschwiegenheit unterstellt werden und nicht jene Akteure, welche die