Vorlage
Vernehmlassung 2021/83: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 77 Seiten
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13.7.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 248/31
f) in den Europol-Daten,
g) in der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (Interpol-SLTD) und
h) in der Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (Interpol-
TDAWN).
Der Abgleich erfolgt sowohl mit alphanumerischen als auch mit biometrischen Daten, es sei denn, das abgefragte Informationssystem oder die abgefragte Datenbank enthält nur eine dieser Datenkategorien.
(4) Insbesondere verifiziert das VIS
a) in Bezug auf das SIS, ob
i) das für den Antrag verwendete Reisedokument mit einem verlorenen, gestohlenen, unterschlagenen oder für ungültig erklärten Reisedokument entspricht;
ii) der Antragsteller zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ausgeschrieben ist;
iii) zu dem Antragsteller eine Ausschreibung zur Rückkehr vorliegt;
iv) zu dem Antragsteller eine Ausschreibung zum Zwecke der Übergabehaft auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls oder zum Zwecke der Auslieferungshaft vorliegt;
v) zu dem Antragsteller eine Ausschreibung von vermissten Personen oder schutzbedürftigen Personen, die an einer Reise gehindert werden müssen, vorliegt;
vi) zu dem Antragsteller eine Ausschreibung von Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht werden, vorliegt;
vii) zu dem Antragsteller oder dem Reisedokument eine Ausschreibung von Personen oder Gegenständen zum Zwecke der verdeckten Kontrolle, einer Ermittlungsanfrage oder der gezielten Kontrolle vorliegt;
b) in Bezug auf das EES, ob
i) der Antragsteller derzeit als Aufenthaltsüberzieher im EES gemeldet ist oder in der Vergangenheit als Aufenthaltsüberzieher im EES gemeldet wurde;
ii) der Antragsteller im EES als eine Person gespeichert ist, der die Einreise verweigert wurde;
iii) der beabsichtigte Aufenthalt des Antragstellers — ungeachtet etwaiger rechtmäßiger Aufenthalte aufgrund eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels — die zulässige Gesamtaufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten überschreiten wird;
c) in Bezug auf das ETIAS, ob
i) es sich beim Antragsteller um eine Person handelt, für die eine erteilte, verweigerte, annullierte oder aufgehobene Reisegenehmigung im ETIAS gespeichert ist oder ob das Reisedokument des Antragstellers mit einer solchen erteilten, verweigerten, annullierten oder aufgehobenen Reisegenehmigung übereinstimmt;
ii) die als Teil des Antrags bereitgestellten Daten mit Daten in der ETIAS-Überwachungsliste übereinstimmen;
d) in Bezug auf Eurodac, ob der Antragsteller in dieser Datenbank erfasst ist;
e) in Bezug auf das ECRIS-TCN, ob es sich bei dem Antragsteller um eine Person handelt, deren Daten in diesem
System in den vergangenen 25 Jahren in Bezug auf Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten oder in den vergangenen 15 Jahren in Bezug auf Verurteilungen für andere schwere Straftaten gespeichert wurden;
f) in Bezug auf Europol-Daten, ob die im Antrag angegebenen Daten mit bei Europol gespeicherten Daten
übereinstimmen;
g) in Bezug auf Interpol-Datenbanken, ob
i) das für den Antrag verwendete Reisedokument mit einem in der Interpol-SLTD als verloren, gestohlen oder für ungültig erklärt gemeldeten Reisedokument übereinstimmt;
ii) das für den Antrag verwendete Reisedokument mit einem in einem Datensatz in der Interpol-TDAWN gespeicherten Reisedokument übereinstimmt.
(5) SIS-Ausschreibungen von vermissten Personen oder schutzbedürftigen Personen, von Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht werden und von Personen oder Gegenständen zum Zwecke der verdeckten Kontrolle, einer Ermittlungsanfrage oder der gezielten Kontrolle werden nur für die Zwecke des in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe k genannten Ziels abgefragt.